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Autor Thema: BAföG-Empfänger und Nicht-BAfög-Empfänger in einer Wohnung  (Gelesen 1859 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

eure Meinung zu folgender, hypothetischer Überlegung würde mich interessieren.

Angenommen, Person A und Person B leben zusammen in einer Wohnung, wobei Person A der alleinige Mieter (laut Mietvertrag) dieser Wohnung ist. Zusätzlich bezieht Person A BAföG und ist somit GEZ-befreit, Person B hingegen ist nicht befreit.
Muss Person B nun GEZ zahlen, weil dies für die Wohnung an sich gilt, auch wenn sie nicht Mieter ist oder gilt hier  die Befreiung von Person A?

Danke und Gruß!


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themob

Hallo und herzlich Willkommen,

Person B wird zur Beitragspflicht herangezogen, sollte sie dort Ihren gemeldeten Wohnsitz haben.

Person B könnte nur von der Befreiung profitieren (ebenfalls befreit) wenn sie mit Person A verheiratet ist oder eingetragener Lebenspartner von Person A ist.

§4 Abs Abs 3 Satz 1 + 2
Zitat
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

1.    auf dessen Ehegatten,
2.    auf den eingetragenen Lebenspartner

Was die Wohnung betrifft:

§2 Abs 2
Zitat
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1.    dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2.    im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Alles nachzulesen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, z.b. hier: RBStV





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  • Beiträge: 2
Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort und die Auszüge mitsamt dem Link!  :)


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