Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Alg 2 und Rückwirkend befreien lassen.  (Gelesen 1933 mal)

g
  • Beiträge: 3
Alg 2 und Rückwirkend befreien lassen.
Autor: 13. August 2013, 05:24
Habe einen hypothetischen Fall das Person A  Alg 2 seid Januar bezieht und erst jetzt mitbekommen hat, wie das mit der H4 GEZ Befreiung funktioniert (Desinteresse und Unwissen, keine Information von irgend jemanden) bzw dass dies nur 2 Monate rückwirkend möglich ist. D.h. stellt Person A jetzt einen Antrag, ab wann soll dieser das bei der GEZ Anmeldung angeben. Person A bekommt ab August auch einen neuen Bescheid vom Jobcenter für die weiteren 6 Monate. Soll Person A sich erst ab August anmelden oder lieber von Januar an? Natürlich will Person A sich soviel Geld sparen, wie es nur geht...
Person A befürchtet aber, dass die GEZ über das Einwohnermeldeamt rausfindet, dass dieser schon länger dort wohnt. Was würdet ihr tun?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben