Hallo Zusammen,
ich habe zwar gesucht, doch nichts genaues zu diesem Thema finden können. Daher habe ich dieses Thema neu eröffnet.
Es geht um folgendes:
Person A lebt seit sechs Jahren allein in einer Wohnung und hat in der Vergangenheit erfolgreich alle Briefe der ehemaligen GEZ ignoriert. Nun erhält die Person A seit Anfang 2013 insgesamt 3 Anschreiben (alle korrekt adressiert) mit der Bitte um Bekanntgabe der Personendaten, da für die Wohnung kein "Beitragskonto" existiert. Person A hat die beiden ersten Schreiben mit Fristsetzung ignoriert und hat vor ca. einer Woche das dritte Schreiben ohne Frist erhalten.
Person A fragt sich nun, was er machen soll, da im Rundfunkstaatsvertrag vermerkt ist, dass sich der Beitragsservice die Daten auch beim Eigentümer holen könnte.
Muss Person A das Schreiben eigentlich beantworten, bzw. ist er zur Bekanntgabe seiner Daten gesetzlich verpflichtet? Mal angenommen Person A würde antworten und den Bogen ausfüllen, dann würde eine Rechnung ab 01/2013 kommen der er widersprechen müsste. Doch was geschieht, wenn er nichts unternimmt?
Was könnte Person A in diesem Fall günstigenfalls machen?
Vorab 1000 Dank an alle Vorschläge!
Grüße
sosti