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Autor Thema: drittes Anschreiben mit Bitte um Angaben vom Beitragsservice / GEZ erhalten  (Gelesen 2808 mal)

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Hallo Zusammen,

ich habe zwar gesucht, doch nichts genaues zu diesem Thema finden können. Daher habe ich dieses Thema neu eröffnet.

Es geht um folgendes:

Person A lebt seit sechs Jahren allein in einer Wohnung und hat in der Vergangenheit erfolgreich alle Briefe der ehemaligen GEZ ignoriert. Nun erhält die Person A seit Anfang 2013 insgesamt 3 Anschreiben (alle korrekt adressiert) mit der Bitte um Bekanntgabe der Personendaten, da für die Wohnung kein "Beitragskonto" existiert. Person A hat die  beiden ersten Schreiben mit Fristsetzung ignoriert und hat vor ca. einer Woche das dritte Schreiben ohne Frist erhalten.

Person A fragt sich nun, was er machen soll, da im Rundfunkstaatsvertrag vermerkt ist, dass sich der Beitragsservice die Daten auch beim Eigentümer holen könnte.

Muss Person A das Schreiben eigentlich beantworten, bzw. ist er zur Bekanntgabe seiner Daten gesetzlich verpflichtet? Mal angenommen Person A würde antworten und den Bogen ausfüllen, dann würde eine Rechnung ab 01/2013 kommen der er widersprechen müsste. Doch was geschieht, wenn er nichts unternimmt?

Was könnte Person A in diesem Fall günstigenfalls machen?

Vorab 1000 Dank an alle Vorschläge!

Grüße
sosti


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F
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Habe mittlerweile auch mein drittes Anschreiben erhalten. Ich werde aber erst reagieren, wenn ich einen Beitragsbescheid erhalte. Und dann natürlich mit einem Widerspruch.

Freiwillig erhalten die von mir gar nichts. Also am Besten einfach abwarten und erst reagieren, wenn es von Nöten ist.


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chevignon

Hab auch vor ein paar Wochen das 3. Schreiben bekommen.
Einfach abwarten und Tee trinken. Mal sehen, ob es zu einer Zwangsanmeldung kommt.


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