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Autor Thema: Status Wiederspruchschreiben  (Gelesen 3586 mal)

S
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Status Wiederspruchschreiben
Autor: 28. Mai 2013, 20:16
Hi.

Mich würde interessieren, wie bei denen, die den Wiederspruch schon losgeschickt haben der Status ist.

Bei mir:
Samstag 25.05 Wiederspruch und Aussetzung zeitgleich, aber in 2 Briefen losgeschickt.

Heute Rückschein von einem Brief da.

Da es aber der etwas billigere ist, denk ich mal der Aussetzungsantrag.

Bei der Post steht der als zugestellt, der 2te als "in der Zustellung".

Gruß
Tom


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#1: 28. Mai 2013, 22:36
Zweites Widerspruchsschreiben und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in einem Brief am 17.05. zur Post gegeben als Einschreiben Rückschein.

Heute (28.05.) war der Rückschein wieder in meinem Briefkasten mit Poststempel 27.05. Den Erhalt meines Schreibens hat die GEZ aber schon am 21.05. auf dem Rückschein bestätigt!


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#2: 29. Mai 2013, 23:17
Muss man die GEZ-ler jetzt per Antrag davon abhalten, daß sie einem nicht gleich den Gerichtsvollzieher oder ein Inkasso-büro vorbeschicken, weil man den juristischen Weg gehen will ?


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#3: 30. Mai 2013, 17:59
So, 2ter Rückschein auch da.
Mal sehen was jetzt kommt.

@Markus
http://www.fgds.saarland.de/10712_10797.htm


Mfg
Tom


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#4: 30. Mai 2013, 20:38
@Markus
http://www.fgds.saarland.de/10712_10797.htm

Das gilt jedoch nur für Steuerbescheide, die vom Finanzamt bzw. Gemeinde/Stadt kommen und nach der AO (Abgabenordnung) ergehen.

Die Gebühren- oder Ablehnungsbescheide vom Beitragsservice fallen da nicht drunter.


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#5: 30. Mai 2013, 21:13
Ich weiß  |-

Steht nicht drinne, aber Bescheid ist Bescheid.

"der Weg" des Widerspruchs ist der Gleiche.

Ohne Antrag müsste man zahlen, Antrag kann abgeleht, oder angenommen werden.

Bei Ablehnung wäre Antrag bei Gericht der nächste Schritt.

Ohne den Antrag hat der Widerspruch keine aussetzende Wirkung.

Tom


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#6: 31. Juli 2013, 09:39
Ich habe meinen Wiederspruch an den NDR (Hamburg) per Einschreiben mit Rückschein geschickt und habe ihn mit der Info erhalten, das Zitat : " Zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Beitragsservice Köln"
Hahaha (das war am 17.Juli 2013) und nun schaun wir (äh Ich)  mal was passiert.......

Wie so heißen die in Köln eigentlich "Service" ? Jeder Firma in Deutschland müßte mit diesem Service dichtmachen.....


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Re: Status Wiederspruchschreiben
#7: 31. Juli 2013, 11:57
Ich habe meinen Wiederspruch an den NDR (Hamburg) per Einschreiben mit Rückschein geschickt und habe ihn mit der Info erhalten, das Zitat : " Zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Beitragsservice Köln"
Hahaha (das war am 17.Juli 2013) und nun schaun wir (äh Ich)  mal was passiert.......

Wie so heißen die in Köln eigentlich "Service" ? Jeder Firma in Deutschland müßte mit diesem Service dichtmachen.....

Warum nur beschäftigen die bei den LRA Justiziare, wenn die den Widerspruch "zuständigkeitshalber" an an den Beitragsservice weiterleiten? Warum soll man denn den Widerspruch gegen die LRA richten, wenn der Brief dann doch wieder nach Köln-Bocklemünd geht?

Die geben zwar an, dass der Widerspruch auch an die Ex-GEZ gerichtet werden kann, aber das ist in meinen Augen der falsche Adressat. Das geballte Fachwissen dürfte doch wohl bei den LRA zu suchen sein. ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Status Wiederspruchschreiben
#8: 02. August 2013, 09:31
Warum ? Na ist doch klar.... 1. beschäftigt sich der NDR doch nicht mit solchen "Kleinigkeiten" und 2. werden jetzt alle Wiedersprüche "Zentral" gespeichert !
Wenn Ich den Wiederspruch direkt nach Köln geschickt hätte, hätte Ich ihn sicher zurückbekommen mit der Info, das
die in Köln dafür nicht zuständig sind (oder sowas)
Ich Glaube das alles wird noch "Lustig" aber Ich gehe da durch.... egal wie ;)


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