Kurzen Brief schreiben in Bezug auf das letzte Schreiben mit Verweis auf Antrag vom... und einer Kopie des Bestätigungsschreiben wie unter Pkt 2 berichtet, beilegen.
Empfänger: Köln UND die zuständige Landesrundfunkanstalt, direkt an die Intendanz, mit dem freundlichen Hinweis das Person A nicht verantwortlich ist, wenn der interne Ablauf nicht gewährleistet werden kann.
Dazu die Erinnerung das bis zum heutigen Tag immer noch kein Bescheid über den Befreiungsantrag eingegangen ist, ebenfalls mit der Bitte das ein rechtsmittelfähiger Bescheid (Befreiungsantrag) ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) akzeptiert wird und gegebenfalls die Feststellung nach §44 VwVfG (Nichtigkeit des Verwaltungsakts) beantragt wird, sollte sich nicht daran gehalten werden. (Bescheid wird ausschließlich mit Absender aus Köln versendet, ohne das die zuständige LRA im Briefkopf aufgeführt wird, ohne Nachweis das die unterzeichneten Personen bevollmächtigt sind etc. wie in §37 Abs 3 vorgechrieben)
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.htmlOb Person A um das eine oder andere "bittet" oder "fordert" bleibt ihr überlassen
Ich weise deshalb auf VwVfG hin, weil mir in letzter Zeit immer wieder auffällt, dass Antwortschreiben auf Widersprüche oder Anträge mit dem schlichten Hinweis:
Wir sind an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden. (damit sind die Rundfunkverträge gemeint).
Da vertrete ich die Meinung das eine nichts rechtsfähige Institution UND die zuständigen Landesrundfunkanstalten sich in
ALLEN Belangen an die gesetzlichen Regelungen zu halten haben.
Es wird Zeit das Personen, die die Möglichkeit haben, auch diese Vorgehensweise gerichtlich klären lassen. Wo beginnen die Aufgaben solch einer Institution und wo enden diese?
Darum meine persönliche Einstellung: Alles was einen Verwaltungsakt betrifft, immer direkt an die Intendanz der zuständigen Landesrundfunkanstalt schicken. Was die intern damit machen, ist deren Sache. Für internes Chaos bei der weiteren Vorgehensweise kann der vermeintliche Rundfunkbeitragszahler nicht die Konsequenzen tragen.
Wir sollten uns nur die sogenannten "Verwaltungsakte - Becheide" besser ansehen, auf Rechtmäßigkeit prüfen und sie eben auch anzweifeln, wenn berechtigte Zweifel vorhanden sind.