Westfalenspiegel 4/2013, Seite 64:
... Ernster geht es in ihrem Beuf zu. In ihrer Position trägt Bettina Schausten viel Verantwortung. "Das ist mein Beruf. Und der erfordert vor allem, handwerklich sauberen und guten Journalismus zu bieten - seriöse, ausgewogene und hintergründige Informationen. In einer Welt, in der es immer mehr Infoschnipsel aus immer mehr Quellen gibt, ist dies mehr denn je eine notwendige und wichtige Aufgabe. Und eine erfüllende", macht sie deutlich...
Zur Erinnerung:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/netz-hohn-nach-wulff-interview-zdf-journalistin-schausten-und-die-150-euro-a-807389.htmlWulff: "Da erhebe ich auch keine Rechnung, wenn mich die Freunde hier in Berlin besuchen."
Schausten: "Hm, aber da hätten Sie natürlich auch sagen können: 'Ich geb' euch mal pro Nacht 150 Euro!'. Was spricht dagegen eigentlich?"
Wulff: "Machen Sie das bei Ihren Freunden so?"
Schausten: "Ja!"
Wulff: "Dann unterscheidet Sie das von mir, in dem Umgang mit den Freunden."
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"