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Autor Thema: Bisher noch keinerlei Post bekommen - Wie unter dem Radar bleiben?  (Gelesen 3465 mal)

m
  • Beiträge: 2
Angenommen eine Person A wohnt seit mehreren Jahren in einer eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
A hat dort niemals von der GEZ Post bekommen und hat auch noch keine Post vom neuen Beitragsservice 2013 bekommen. Selbstverständlich hat er sich deshalb auch nie von sich aus angemeldet.

Jetzt möchte A, dass er auch weiterhin ungeschoren davon kommt.

Wie ist am besten vorzugehen?

Vermutlich steht bald (im November) ein Umzug an.
Was muss A tun, um...
a) Auch in der neuen Wohnung vom Rundfunkbeitrag verschont zu bleiben? (Werden die Meldedaten automatisch an den Rundfunkservice gemeldet, wenn A sich am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmeldet?)
b) Keinen Forderungen für die alte Wohnung nachzahlen zu müssen, die eventuell in der Zwischenzeit bis dahin in der alten Wohnung auflaufen werden? Falls vor dem Umzugstermin dort Briefe auflaufen, kann man die einfach ignorieren und dann hoffen, dass der Beitragsservice den Umzug nicht mitbekommt (=die neue Adresse nicht erfährt)?


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themob

Vielleicht findet Person A in diesem Thema schon mal die wichtigsten Infos:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6195.msg47409.html#msg47409

Person A muss schauen wann das Datenpaket übermittelt wurde oder wird für den momentanen Wohnort (entspechende Datei ist im o.g. Thema)

Die Firma aus NRW wird alles versuchen, evtl Zwangsbeiträge Rückwirkend ab 1.1.2013 zu bekommen. Es sei denn Person A könnte dann eine Person B nennen, die ebenfalls an dieser "alten Adresse" gemeldet war/ist und die Beiträge bezahlt. Es geht nichts über gute Nachbarschaft  :)




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  • Beiträge: 2
In der Stadt von Person A werden die Daten erst am 12.09.2013 übertragen werden...

Zitat
Die Firma aus NRW wird alles versuchen, evtl Zwangsbeiträge Rückwirkend ab 1.1.2013 zu bekommen. Es sei denn Person A könnte dann eine Person B nennen, die ebenfalls an dieser "alten Adresse" gemeldet war/ist und die Beiträge bezahlt. Es geht nichts über gute Nachbarschaft  :)

Müsste Person B das dann bestätigen? So gut ist das Verhältnis von Person A zu den Nachbarn nicht, aber er wird ja sowieso dort ausziehen - kann er dann einfach versuchen es drauf ankommen zu lassen und einfach so Person B anzugeben?


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xrw

  • Beiträge: 321
Zitat
Die Firma aus NRW wird alles versuchen, evtl Zwangsbeiträge Rückwirkend ab 1.1.2013 zu bekommen. Es sei denn Person A könnte dann eine Person B nennen, die ebenfalls an dieser "alten Adresse" gemeldet war/ist und die Beiträge bezahlt. Es geht nichts über gute Nachbarschaft  :)

Müsste Person B das dann bestätigen?

Müssen nicht, aber fragen dürfen sie wohl.

So gut ist das Verhältnis von Person A zu den Nachbarn nicht, aber er wird ja sowieso dort ausziehen - kann er dann einfach versuchen es drauf ankommen zu lassen und einfach so Person B anzugeben?

Es besteht bei einer Neuanmeldung eigentlich keine Verpflichtung, irgendwelche Angaben zur früheren Wohnung zu machen. Sie kriegen halt die Daten der Meldebehörde dazu. Was sie machen dürfen, ist, den Vermieter zu fragen (und auch zum Antworten zu zwingen), wenn sie rauskriegen, dass ihnen unter der Adresse eine Wohnung fehlt. Vorerst wollten sie die Möglichkeit aber nicht nutzen.

Man macht sich halt verdächtig, wenn man seine Rechte kennt und nutzt. Aber wenn man souverän genug auftritt, dürfte die Wahrscheinlichkeit eher gering sein, dass es auffliegt. Wenn man Auskünfte, zu denen man nicht verpflichtet ist, verweigert, macht man sich auch nicht strafbar. Bleibt halt die Ordnungswiedrigkeit wegen der vorigen Nichtanmeldung. Explizite Falschangaben sind wesentlich problematischer.

Eventuell argumentieren sie, dass man für die frühere Adresse, unter der man gemeldet war, nach § 9 RBStV auskunftspflichtig ist. Meines Erachtens gilt das aber nicht für die Vergangenheit. Und bei der kritischen Angabe der genauen Lage der Wohnung steht ausdrücklich "gegenwärtig" drin. Im Rückmeldeformular beim Melderegisterabgleich fragen sie aber auch nicht nach der früheren Wohnung.


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