Die Firma aus NRW wird alles versuchen, evtl Zwangsbeiträge Rückwirkend ab 1.1.2013 zu bekommen. Es sei denn Person A könnte dann eine Person B nennen, die ebenfalls an dieser "alten Adresse" gemeldet war/ist und die Beiträge bezahlt. Es geht nichts über gute Nachbarschaft
Müsste Person B das dann bestätigen?
Müssen nicht, aber fragen dürfen sie wohl.
So gut ist das Verhältnis von Person A zu den Nachbarn nicht, aber er wird ja sowieso dort ausziehen - kann er dann einfach versuchen es drauf ankommen zu lassen und einfach so Person B anzugeben?
Es besteht bei einer Neuanmeldung eigentlich keine Verpflichtung, irgendwelche Angaben zur früheren Wohnung zu machen. Sie kriegen halt die Daten der Meldebehörde dazu. Was sie machen dürfen, ist, den Vermieter zu fragen (und auch zum Antworten zu zwingen), wenn sie rauskriegen, dass ihnen unter der Adresse eine Wohnung fehlt. Vorerst wollten sie die Möglichkeit aber nicht nutzen.
Man macht sich halt verdächtig, wenn man seine Rechte kennt und nutzt. Aber wenn man souverän genug auftritt, dürfte die Wahrscheinlichkeit eher gering sein, dass es auffliegt. Wenn man Auskünfte, zu denen man nicht verpflichtet ist, verweigert, macht man sich auch nicht strafbar. Bleibt halt die Ordnungswiedrigkeit wegen der vorigen Nichtanmeldung. Explizite Falschangaben sind wesentlich problematischer.
Eventuell argumentieren sie, dass man für die frühere Adresse, unter der man gemeldet war, nach § 9 RBStV auskunftspflichtig ist. Meines Erachtens gilt das aber nicht für die Vergangenheit. Und bei der kritischen Angabe der genauen Lage der Wohnung steht ausdrücklich "gegenwärtig" drin. Im Rückmeldeformular beim Melderegisterabgleich fragen sie aber auch nicht nach der früheren Wohnung.