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Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 2575 mal)

B
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Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Autor: 10. Januar 2014, 17:40
Hallo Community,
Person A hat heute einen Brief vom Beitragsservice erhalten. Diese kündigen eine "Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach-und oder Lohnpfändung)" an.
Zu aller erst möchte A erstmal seine Situation beschreiben. A's Mutter zeigte A heute diesen Brief und wusste nicht, wie sie sich nun verhalten solle, also hat A sich an den Rechner gesetzt und sich ein wenig schlau gemacht.
Person A ist bei seiner "Recherche" dann auch auf dieses Thema (http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm) gestoßen. An sich ist das auch eine gute und ansprechende Lösung um an den Kosten vorbei zu kommen, allerdings tut sich da speziell bei A ein Problem auf. Person A hat nämlich erfahren, dass dieser Brief nicht der erste vom Beitragsservice war. Also kann A in seinen Augen die Erste-Hilfe nicht anwenden.
Person A hat jetzt die letzten 3 Briefe vorliegen, das sind zum ersten, ein "Gebühren-/ Beitragsbescheid" (vom 6.7.13), zum zweiten eine "Mahnung" (vom 1.12.13) und zum dritten oben genannte "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung", vorliegen.
Der Gebührenbescheid hat die Kosten um 8€ erhöht und die Mahnung verweist auf den Gesamtbetrag von mittlerweile 239,76€.
Dieser Betrag setzt sich, laut der Mahnung, aus den 3 Quartalszahlungen inklusive "Versäumnisaufschlag" und der offenen Forderung ab 10/2013 zusammen.
(53,94 *3 + 24 + 53,94 = 239,76)
Nun kommt A dann auch zu seiner Frage: Ist es möglich und vor allem ratsam die Zahlungen weiter auszusetzten, sollte man lieber zahlen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Danke schon mal für eure Antworten.
LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 18:52 von Uwe«

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Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung
#1: 10. Januar 2014, 22:30
...auf die Schnelle:

Aufklärung: Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


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