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Autor Thema: Die französische Kulturministerin will das Gebührensystem reformieren  (Gelesen 1673 mal)

H
  • Beiträge: 119
Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt, soll auch nicht dafür zahlen müssen

Angabe auf Steuererklärung

http://www.heise.de/tp/blogs/6/154511


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Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Genau so etwas will ich auch einmal hier in Deutschland lesen!
Die haben TF1 Privatisiert,warum nicht auch mit ARD/ZDF?  ;D


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U
  • Beiträge: 147
Bravo! Was für eine schöne Meldung!
Die Frau hat's kapiert.
Bin gespannt ob sie das umsetzen kann.


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R
  • Beiträge: 1.126
Gar nicht bravo. Wie wird das dann steuerlich behandelt? Bekommen die Bürger den Betrag, den sie zuvor berappt haben, erstattet oder wird lediglich das zu versteuernde Einkommen um den Betrag in Höhe der Rundfunkgebühr reduziert?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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