Was ist aber, wenn Person A auf dem Zettel mit dem Widerspruch zur Datenweitergabe extra noch raufgeschrieben hat, dass "insbesondere der Datenweitergabe an die GEZ und deren Nachfolgeeinrichtungen widersprochen wird"?
Leider irrelevant, da im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Möglichkeit zum Widerspruch der Datenweitergabe vorgesehen ist. Person A hätte eine Auskunftssperre beantragen müssen. Eine Auskunftssperre erteilen die Behörden allerdings nur wenn man glaubhaft machen kann, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Der Datenabgleich mit dem Beitragsservice fällt leider nicht darunter.
Von Person A wird nun eine Summe von knapp 146€ für die letzten 6 Monate aber bis einschließlich September 2013 verlangt.
Eine Unterschrift auf dem Schreiben fehlt, obwohl das Schreiben ausgedruckt und nicht maschinell (z.B. per eMail) verschickt wurde.
Die relevante Frage ist hierbei, handelt es sich nur um eine Zahlungsaufforderung oder einen Beitragsbescheid?
Dies kann nur Person A beantworten, indem Sie sich das Schreiben noch einmal genau ansieht und nach Wörtern wie Zahlungsaufforderung oder Gebühren-/Beitragsbescheid sucht. Liegt dem Schreiben eventuell sogar eine Rechtsbehelfsbelehrung bei?
Interessant ist auch, verfügt Person A über eine Beitragsnummer?
Eine Unterschrift auf dem Schreiben fehlt, obwohl das Schreiben ausgedruckt und nicht maschinell (z.B. per eMail) verschickt wurde.
Auch Rechnungen/Bescheide welche noch klassisch analog per Brief versendet werden, brauchen keine Unterschrift. Die Formulierung lautet dann immer so blumig.
"Maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig"
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.