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Autor Thema: Person A bekommt AZDBS-Brief trotz Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 6333 mal)

a
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Wie der Titel "Person A bekommt AZDBS-Brief trotz Widerspruch Datenweitergabe" schon sagt, frage ich mich, warum das Bürgeramt trotz expliziten Widerspruch der Datenweitergabe dennoch die Daten weitergibt und Person A einen Brief von GEZ (AZDBS) bekommt.

Der Brief könnte (hypothetisch) den Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge" sein. Ist das schon der Beitragsbescheid?


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o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Der Vorgang ist ganz einfach. Nachdem der Beitragsservice durch den Datenabgleich in Ihrer Datenbank festgestellt hat, dass für die Wohnung, in welcher Person A gemeldet ist, keine Rundfunkbeiträge entrichtet werden, so wird Person A vom Beitragsservice angeschrieben.
In diesem Schreiben (inkl. Antwortbogen u. Überweisungsträger) wird Person A aufgefordert zu prüfen, ob eine Anmeldung notwendig ist.

Damit es zum Beitragsbescheid kommt, muss der potentielle Beitragsschuldner beim Beitragsservice angemeldet sein und die Zahlung der Rundfunkbeiträge für mehrere Wochen/Monate verweigern.

Ein Widerspruch auf Datenweitergabe bei den Gemeinden/Kommunen ist nutzlos, da dieser explizit nicht für den Beitragsservice gilt.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

a
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Ein Widerspruch auf Datenweitergabe bei den Gemeinden/Kommunen ist nutzlos, da dieser explizit nicht für den Beitragsservice gilt.
Was ist aber, wenn Person A auf dem Zettel mit dem Widerspruch zur Datenweitergabe extra noch raufgeschrieben hat, dass "insbesondere der Datenweitergabe an die GEZ und deren Nachfolgeeinrichtungen widersprochen wird"?

Von Person A wird nun eine Summe von knapp 146€ für die letzten 6 Monate aber bis einschließlich September 2013 verlangt.
Eine Unterschrift auf dem Schreiben fehlt, obwohl das Schreiben ausgedruckt und nicht maschinell (z.B. per eMail) verschickt wurde.


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Was ist aber, wenn Person A auf dem Zettel mit dem Widerspruch zur Datenweitergabe extra noch raufgeschrieben hat, dass "insbesondere der Datenweitergabe an die GEZ und deren Nachfolgeeinrichtungen widersprochen wird"?

Leider irrelevant, da im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Möglichkeit zum Widerspruch der Datenweitergabe vorgesehen ist. Person A hätte eine Auskunftssperre beantragen müssen. Eine Auskunftssperre erteilen die Behörden allerdings nur wenn man glaubhaft machen kann, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Der Datenabgleich mit dem Beitragsservice fällt leider nicht darunter.

Von Person A wird nun eine Summe von knapp 146€ für die letzten 6 Monate aber bis einschließlich September 2013 verlangt.
Eine Unterschrift auf dem Schreiben fehlt, obwohl das Schreiben ausgedruckt und nicht maschinell (z.B. per eMail) verschickt wurde.

Die relevante Frage ist hierbei, handelt es sich nur um eine Zahlungsaufforderung oder einen Beitragsbescheid?
Dies kann nur Person A beantworten, indem Sie sich das Schreiben noch einmal genau ansieht und nach Wörtern wie Zahlungsaufforderung oder Gebühren-/Beitragsbescheid sucht. Liegt dem Schreiben eventuell sogar eine Rechtsbehelfsbelehrung bei?

Interessant ist auch, verfügt Person A über eine Beitragsnummer?

Eine Unterschrift auf dem Schreiben fehlt, obwohl das Schreiben ausgedruckt und nicht maschinell (z.B. per eMail) verschickt wurde.

Auch Rechnungen/Bescheide welche noch klassisch analog per Brief versendet werden, brauchen keine Unterschrift. Die Formulierung lautet dann immer so blumig.
Zitat
"Maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig"


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Person A hat in diesem hypothetischen Fall bereits eine Beitragsnummer und der Titel des Briefes hat keine Rechtsbehelfsbelehrung. Es ist mehr eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Kontostandes, der natürlich um besagte 146€ im Minus ist.


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Dann heißt es für Person A abwarten bis der Beitragsbescheid eintrifft. Danke für die Information.

Die Zeit vergeht und langsam werden die Summen interessant. ::)


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Die Zeit vergeht und langsam werden die Summen interessant. ::)

Genau. Also wäre ich diese Person A, ich würde einfach den Widerspruchs- und Klageweg gehen und keinen Cent an den Verein bezahlen. Aber ich bin ja natürlich nicht Person A  :D


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j

jetzt_reicht_es

Person A hat in diesem hypothetischen Fall bereits eine Beitragsnummer und der Titel des Briefes hat keine Rechtsbehelfsbelehrung. Es ist mehr eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Kontostandes, der natürlich um besagte 146€ im Minus ist.

Ist die Person A sicher, dass weder er oder seine "freundlichen" Nachbarn für seine "Anmeldung" verantwortlich sind?
Es ist nämlich so, dass die GEZ in der Regel kaum feststellen kann, wie viele Wohnungen in den besagten Häuser existieren.
Die Personen B, C, D und F, die ich theoretisch kenne, haben zwar alle Aufforderungen bekommen um zu prüfen ob eine Anmeldung notwendig ist, jedoch die eine Zahlungsaufforderung! Denn woher sollen sie wissen ob nicht eine andere Anmeldung vorliegt?


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P

Pelikan

moin moin,
Person A soll einfach mitteilen, dass sie "Nicht Inhaber einer Wohnung" ist.
(Wenn sie nicht im Mietvertrag steht!)
Das sollte erstmal reichen.

Mit Gruß
Pelikan


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Leider ist Person A auch Mieter, kennt aber niemandem im Haus, da der Umzug erst kürzlich erfolgte. Erst nach dem Gang zum Bürgeramt kam eine Woche später gleich der Brief der GEZ.

Es geht hier nicht um eine Problemlösung oder wie hier irgendwelche sonstigen Umstände (andere Mieter, irgendwelche Anmeldungen oder sonstiges Hinzugedichtetes), sondern um die Tatsache, dass das Bürgeramt die Daten an die GEZ weiterleitet, obwohl auf Widerspruchsschreiben für das Verbot zur Datenweitergabe (mit handschriftlichem explizitem Zusatzverbot zur Weitergabe der Daten an die GEZ, also AZDBS), drauf stand. Das ist ein Datenskandal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 17:22 von abgezockter1984«

T
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@abgezockter,
ich bin der Meinung -und hab es hier auch schon irgendwo vor längerem gelesen- dass ein Widerspruch der Datenübermittlung gerade bei Bürgerämtern oder Ordnungsämtern nicht viel Wirkung zeigt. Ob man denen das untersagt oder in Hamburg rollt ein Perserteppich von wo runter. Die übermitteln die Daten wenn angefragt wird und gut.

Es kann wohl Gemeinden geben,die einen solchen Widerspruch akzeptieren und auch umsetzen,ein Muß ist das aber noch lange nicht.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

j

jetzt_reicht_es

Person A könnte sich auch abmelden und durch zivile Ungehorsam seine Unmut an die Behörden zeigen.


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