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Autor Thema: Kirchliche Ansprüche auf Sendezeit  (Gelesen 1258 mal)

S
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Kirchliche Ansprüche auf Sendezeit
Autor: 19. Juni 2013, 01:02
Warum protestieren Kirchen so wenig gegen GEZ?
Darum:
http://rundfunk.evangelisch.de/wir-ueber-uns/rechtliche-grundlagen-der-rundfunkarbeit

Meine Empfehlung: nicht auf Ansprüche pochen, selber senden!


Krass ist auch dies hier:
Ziel ist es, der Vielfalt der Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Raum zu verschaffen um so den Bürgern eine freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung zu ermöglichen. Daher legen Rundfunkstaatsvertrag, Landesmediengesetze und Sendersatzungen fest, dass die Kirchen als bedeutsame gesellschaftliche Gruppe im Programm der öffentlich-rechtlichen wie der privaten Sender "angemessen" zu Wort kommen müssen.

Und weiter unten der Widerspruch:
Teils werden Drittsenderechte auch anderen Religionsgemeinschaften zugesprochen, soweit sie Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

Also nichts mit "möglichst breit und vollständig" sondern für alle, die die entsprechenden Privilegien haben. Das ganze erklärt sich so: wir sind im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und haben noch Reichsstände.


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