Das was Du gelesen hast bezieht sich vermutlich auf diese Situation und trifft wohl zu:
Angenommen jemand zahlt bis zum Ende nicht und die wollen dann eine Pfändung oder ähnliches veranlassen, würde diese rechtlich nicht erfolgen, wenn sich der Betroffene zahlungsbereit zeigt.
Anders gesagt: Sobald es soweit ist, leistet man eine Teilzahlung (10-30 Euro dürften schon ausreichend überzeugen) und entgeht einer Vollstreckung, (die rechtlich durch den Gerichtsvollzieher ohnehin nicht legal durchführbar wäre) bzw einer Kontopfändung.
Ein Gerichtsvollzieher muss einen Streit beilegen, was technisch nicht möglich ist, da das “Vertragsverhältnis“ nicht beendet werden kann und sich “Schulden“ weiter anhäufen.
Eidesstattliche Versicherung erfolgt nur wenn kein Geld zu holen ist!
Bei Zahlungsbereitschaft und erfolgender Zahlung ist das Thema zunächst mehr oder weniger vom Tisch.
Nach 1-2 Raten stellt man die Zahlung wieder ein und das selbe Spiel beginnt von vorne. Bis dahin geht viel Zeit in den Sand.
Kenne Leute die sowas mit Erfolg seit Jahren machen und der Schuldenberg wächst ohne kleiner zu werden.
Der Haken ist: Man erkennt dabei die Schuld an!
Und sollte sich mal die Rechtslage ändern, könnte es auch eng werden.
Ebenso kommen Kosten für Gericht etc dazu aber ich glaube das muss der Beitragsservice dann vorschiessen.
Das hier ist keine Empfehlung!
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.