Nach unten Skip to main content

Autor Thema: NDR-Mitarbeiterin kritisiert Leistungen und Finanzierung von ARD und ZDF  (Gelesen 1541 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
NDR-Mitarbeiterin kritisiert Leistungen und Finanzierung von ARD und ZDF

Anne Terschüren arbeitet in der Verwaltung des Norddeutschen Rundfunks. Nebenberuflich hat sie eine Dissertation über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschrieben. Eine Analyse und Anklage zugleich

Eine Reform der Reform muss her, schreibt Terschüren. Sie plädiert für eine Steuerfinanzierung. Damit würde die jeweilige wirtschaftliche Leitungsfähigkeit Bemessungsgrundlage, das Regelwerk zur Befreiung oder Staffelung könnte entfallen, ebenso der Aufwand bei den Anstalten wie auch der Beitragsservice.
Ob der Walfisch bemerkt, was da in seinem Inneren analysiert und aus der Analyse in einen diskussionswürdigen Vorschlag übersetzt worden ist?

mehr auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/akademische-abrechnung-ndr-mitarbeiterin-kritisiert-leistungen-und-finanzierung-von-ard-und-zdf/8287372.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Hier noch mal der Link zur über 400 Seiten starken Doktorarbeit:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199

Der steht zwar auch im Artikel, sollte aber hier noch einmal besonders aufgeführt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben