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Autor Thema: Befreiung vom Rundfunkbeitrag (BAföG)  (Gelesen 3125 mal)

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag (BAföG)
Autor: 10. Juni 2013, 12:28
Hallo!

Nehmen wir an Person A erhält mit einem vor kurzem erteilten BAföG-Bescheid rückwirkend Leistungen bis in das Jahr 2012 hinein. Sofern der Bescheid spätestens zwei Monate nach Ausstellung beim Beitragsservice eingereicht wird, besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das heißt, dass sich eine Befreiung über den kompletten Zeitraum erstecken würde, in denen der Rundfunkbeitrag fällig gewesen wäre.

Angenommen der Befreiungs-Antrag wurde zusammen mit dem BAföG-Bescheid im Original fristgerecht an den Beitragsservice geschickt. Die internen Prozedur sieht vor, dass der Bescheid eingescannt wird und das Original zurückgeschickt wird. Nun weigert sich der Beitragsservice auf dem eingescannten BAföG-Bescheid ein Ausstellungsdatum zu erkennen, welches im Original aber eindeutig rechts oben zu finden ist. Angeblich sei dort durch die Scan-Abteilung ein Stempel platziert worden, somit sei das Datum nicht mehr lesbar.
Das Ergebnis: Man verlangt von Person A die Zusendung eines Nachweises über das Ausstelldatum. Am liebsten hätte man hierzu die "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio". Diese Bescheinigung wurde allerdings durch das BAföG-Amt fehlerhaft ausgestellt und kann somit nicht verwendet werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Obwohl der Bescheid fristgerecht eingereicht wurde, gerät Person A in Gefahr, die bisher angefallen Beiträge trotzdem bezahlen zu müssen. Eine Nachreichung der Unterlagen ist unter Umständen im Rahmen der Frist nicht möglich... Welchen Möglichkeiten bieten sich denn an?

Viele Grüße!


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