@Marlenic,
der Brief "Datenabgleich" den du da bekommen hat, ist noch kein Gebührenbescheid.
Die GEZ versucht dir damit eine individuelle, dein Leben lang gleich bleibende "Beitrags"zahlernummer zuzuweisen, darauf reagierst du laut deren "Einfach-Für Alle"-Logik entweder indem du "überrumpelt" mitteilst, wer in der neuen Wohnung statt dir den "Beitrag" zahlt, (wirst aber weiter als persönliche Nummer geführt und bei jeder Gehäuse-Bewegung deiner- oder mitbewohnerseits erneut mit der Neu-Gierigkeit der GEZ als allumfassende individuenbasierte Orwell-Behörde konfrontiert) - oder indem du eins nach dem anderen abwartest, was diese "Behörde" sich sonst noch so für Dich ausgedacht hat.
Erst wenn Du einen Bescheid bekommst, auf dem dieses Wort auch explizit draufsteht und in dessen Text geschrieben ist, in welcher Weise Du dagegen Widerspruch einlegen kannst, wirds überhaupt zur Handungs-Fähigkeit für Dich kommen. Alles was vorher kommt inkl. "Kontoständen" und anderen Sachen, ist Papiergefuchtel mit dem einzigen Zweck der Einschüchterung und Mürbemachung - du sollst dich klein, unsicher und hilflos fühlen und deswegen kuschen, da gibt's ziemlich gut funktionierende Psychotricks.
Früher hat man sich selbst bei der GEZ angemeldet und mit seiner Unterschrift kundgetan, ob Radio oder Fernseher als Gerät vorhanden sind. Heute meint die GEZ, sich mal eben schnell in "Beitragsservice" umbenennen zu können und WOHNUNGS-Steuer in Höhe der vormaligen Fernsehgebühren kassieren zu können.
Bleib bitte Sand im Getriebe und lass dich von den Textbausteinen mit Pseudo-Solidaritäts- und Pseudo-Demokratie"beitrags"-Argumenten der Traumfabrik "Einfach. Für Alle" nicht irre machen - erst wenn "Bescheid" drauf steht, wird's justiziabel.
Alles andere ist Psychotrickserei.
Wenn der Bescheid kommt, musste allerdings innert 4 Wochen drauf reagieren - die GEZ schleppt aber Termine gerne bis ultimo, schreib dir also auf welches Datum Wische von deren Adresse haben und wann sie bei Dir ankommen. Es ist nicht unüblich, dass Dinge in denen 14-Tags-Fristen proklamiert werden, 2 Tage vor Ablauf dieser "Frist" kommen. Das gilt zumindest für "Kontostandsmitteilungen", und dient dazu, zusätzlichen psychologischen Handlungsdruck bei den "Verweigerern" aufzubauen, inkl. der Androhung von "Verzugsgebühren" wenn dann endlich der "Bescheid" ausgestellt wird.
=> Ein "Bescheid" ohne Rechtsmittel-/Rechtsbehelfs-Belehrung ist übrigens kein Bescheid!
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