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Autor Thema: Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten  (Gelesen 25478 mal)

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
@mcflym

Mm, ich denke jeder Umzug wird der Mafia sofort übermittelt, ansonsten gilt die aktuelle Anschrift als beitragspflichtig... Kannst es ja versuchen, ob es so funktioniert...
Wäre mal auf die Reaktion von denen gespannt... ;)


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

m
  • Beiträge: 10
Hallo,

habe ich in einem anderen Forum gefunden:



Also werden die Daten maximal 6 Monate bei der GEZ gespeichert oder wie ist das zu verstehen?


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t

themob

Interessant wie leichtsinnig bzw. unwissend doch auch solche Herschaften sind.

1: "neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag" den gibt es definitiv nicht mehr.
Er heisst "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

2: spätestens nach 6 Monaten zu löschen
Das haben die Landesparlamente durch Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Artikel 1 §11 Abs 5 etwas anders beschlossen:

(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und
5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht  mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.


inwieweit die Ausführung: ...sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht.......... den Tatsachen entspricht, also in der Praxis umgesetzt wird, möchte ich bezweifeln bei der generellen Vorgehensweise des Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten. Ich habe noch von keiner Behörde etc gelesen, gehört die das kontrolliert.
 


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  • Beiträge: 168
@mcflym & themob
#33: 10. Februar 2013, 11:17
Im Schreiben vom 07.02.2013 sind alle wesentlichen Informationen und Gesetzesgrundlgaen genannt, an denen man sich orientieren kann.

1) geographische Zuständigkeit: Bundesland Rheinland-Pfalz
2) Meldegesetz (MG) vom 22. Dezember 1982 (Zum 10.02.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2ki2/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
3) Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) vom 7. August 2000 (Zum 10.02.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2k66/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16%20jlr-MeldD%C3%9CVRPV3P16

"Also werden die Daten maximal 6 Monate bei der GEZ gespeichert oder wie ist das zu verstehen?"
Die GEZ ist dafür nicht mehr zuständig, sondern der Beitragsservice Köln. Die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten betrifft abgeschlossene Vorgänge. Alle Daten werden elektronisch gespeichert UND gesichert. Löschungen müssten demnach in beiden Medien geschehen.

Übermittlungssperren
In den Ländergesetzen ist explizit festgehalten, wer welche Daten Sperren lassen kann. Dies ist nur ein kleiner Personenkreis, meist mit beruflichen oder anderweitigen Hintergründen.

Im Übrigen wird das Meldegesetz, insofern es den Bundesrat bzgl. der Klagen und Proteste gegen den RbStV überhaupt passiert, bundesweit reformiert. U.a. muss dann ab 2014 jeder Ein- und Umzug in privaten Bereich von den Vermietern strafbewehrt gemeldet werden. Bis jetzt müssen die Vermieter nur bei unklarer Datenlage eine strafbewehrte Auskunft erteilen. Ich gehe davon aus, dass es auch weiterhin Kontrollen vor Ort gibt. In jedem Fall läuft die Beitragsuhr ab 01.01.2013!


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  • Beiträge: 565
@themob
Sehe ich genauso. Melderechtlich gibt es keine Grundlage für eine Datenübermittlung an den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Die enge Zweckbindung heißt Rundfunkempfangsgerät und ist seit 01.01.2013 obsolet.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass der ÖRR einen Antrag zur Gruppenauskunft an alle Meldebehörden geschickt hat. Selbst wenn dem so wäre, ist doch wohl vorgesehen, viel mehr Daten zu übermitteln, als melderechtlich zulässig. Auf gesetzliche Löschfristen wurde beim ÖRR schon immer drauf gekackt. ... die Sache stinkt zum Himmel und macht Lust auf einen Strafantrag gem. Meldegesetz.

@mcflym
du hättest eine Auskunftssperre beantragen müssen.


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  • Beiträge: 84
@helm Moin habe gerade Eure Gedankengänge wegen der Datenübermittlung gelesen :o Jetzt meine Gedanken dazu:
Wenn die jeden Bundesbürger anschreiben zwecks Beitrag, dann wissen die nicht wer mit wem im Haushalt zusammenlebt,
infolge ist jeder Bürger in der der Beweispflicht-das kommt da noch dazu- u. in meinen Augen könnten die dann jeden
abzocken, denn die müssen einem ja nicht glauben oder liege ich da jetzt falsch ??? ??? ???
Einen schönen Sonntag wünscht Euch allen Issleb


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@issleb,
Zitat
ist jeder Bürger in der der Beweispflicht-das kommt da noch dazu- u. in meinen Augen könnten die dann jeden
abzocken,

Wohnen z.b. mehrere Bürger unter einer Meldeadresse zusammenn (z.B in einer WG) so müssten sich diese eben einigen,wer von denen den Zahlemann machen darf. Wenn nun z.b. Paare in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben so müßten die das dem AZDBS mitteilen,auch ,wer von beiden Teilen die Gebührenpflicht übernimmt.
Es liegt auch am Bürger selbst,ob dieser sich abzocken läßt. Gibts z.b. die Möglichkeit,dass ein Mitbewohner sich befreien lassen könnte,wäre es für alle andren "Mitwohnenden" nicht unerheblich,die könnten sich u.U. ihre Gebühren dadurch sparen.

Zitat
denn die müssen einem ja nicht glauben oder liege ich da jetzt falsch
sollte dem so sein,so wird der AZDBS das sicherlich durch seine Laufburschen überprüfen lassen.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

a
  • Beiträge: 4
Ich habe noch eine Frage an den User "jetzt_reicht_es". Durch Ihre Antworten auf meine Fragen haben Sie mich überzeugt, daß Sie ein sehr reichhaltiges Wissen in diesen Dingen haben. Dann muß ich mich aber fragen, warum gehen denn nicht Sie mit diesem Wissen vor Gericht ? Die Frage ist nicht böse gemeint, das müssen Sie mir glauben. Gut, meine Klage, die übrigens noch läuft, ist vielleicht ein bißchen naiv. Aber meine Meinung ist, wenn einer, so wie Sie, eine Klage formuliert, und alle User diese Klage einreichen. WAS MEINEN SIE, WAS DANN IN DEN VERWALTUNGSGERICHTEN LOS WÄRE.
Oder darf ich das auch nicht schreiben, ich bin im Augenblick etwas verunsichert, da der "Hailender" eine Nachricht von mir gelöscht hat. Na, ich warte mal ab. Liebe Grüße


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