Hallo, ich habe mir von einer Postangestellten sagen lassen, daß man keine Einschreiben mit Rückantwort an den Beitragsservice (ehem. GEZ) sendet, sondern eine Einwurf-Sendung. Diese kostet 3,05 Euro (DIN A5), wobei der Postbote die Übergabe an den Empfänger dokumentiert, was auch als Nachweis für den Absender gilt. Man erhält am Postschalter neben der Quittung auch eine Sendungsverfolgungsnummer.
Wenn ich nochmal über die Eingangsfrage (bezügl. Anmeldedatum) von oben nachdenke, erscheint sie mir eigentlich unlogisch deswegen, weil der Anzumeldende selber keinen Spielraum darüber hat, welches Datum er eintragen möchte. Da der Beitragsservice ein Zwang ist, ist auch das Datum ein Zwang; d.h. egal welches Datum der Antragsteller angibt, es wird sowiso geprüft, wie weit er vor dem Datum Beitragspflichtig war (um ggf rückwirkend einzufordern). Ich würde auch 01.2013 angeben, wenn der Angeschriebene schon mindestens ab Jahresanfang in der Wohnung wohnt.