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Autor Thema: Antwortschreiben der GEZ dessen Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 6613 mal)

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Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"


An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln



Durch Einschreiben/Rückschein
Beitrags-Nummer:

Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,                           , 19.02.2013

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. So wenden die Rechtsexperten unter anderem ein:
Ein vom Land Thüringen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten führte dazu, dass Landesregierung und Parlament den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit ablehnten. Das inzwischen beide Institutionen eine Kehrtwende vollzogen haben und den RBStV billigten, steht dem nicht entgegen. Auch die FDP drohte damals mit Verfassungsklage.
Nach Auffassung des früheren Hamburger Senator Prof. Ingo von Münch liegt beim "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.
Gegen die Kfz-"Rundfunkbeiträge" bereitet Erich Sixt als Chef des Autovermieters Sixt bereits eine Verfassungsklage vor. Auch Sixt stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das dem "Rundfunkbeitrag" ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.
Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls ebenfalls beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klageschrift wendet sich gegen die Verletzung der Grundrechte bei der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes. Weiterhin sei der Rundfunkbeitrag eine allgemeine Steuer und daher durch die Länder verfassungswidrig zustande gekommen. 
Es würden - systemwidrig – auch betriebliche Kfz mit Beiträgen belegt, obwohl mit dem Rundfunkbeitrag gerade nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten angeknüpft werden solle.
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat bereits im Sommer 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen, Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bilden jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt und falls ja wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leisten. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.
Meine Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren daher von Ihnen zurückfordern.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 21:08 von themob«

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Nicht schlecht, der Beitragsservice braucht 3 Monate, um dich mit einem Antwortschreiben abzufertigen, welches komplett maschinell erstellt wurde. Man ist auf deine Bedenken, nicht mal ansatzweise eingegangen. Hoffentlich hast du in dein Schreiben nicht allzu viel Zeit investiert.  :(


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

s
  • Beiträge: 2
Nicht schlecht, der Beitragsservice braucht 3 Monate, um dich mit einem Antwortschreiben abzufertigen, welches komplett maschinell erstellt wurde. Man ist auf deine Bedenken, nicht mal ansatzweise eingegangen. Hoffentlich hast du in dein Schreiben nicht allzu viel Zeit investiert.  :(

Aber die Brüder lernen dazu. Vor ein paar Monaten hieß es noch: "Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich festgelegt. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren." Na gut, wenn sie eine Zahlung nicht akzeptieren können, dann brauche ich ja nicht zu bezahlen...

Grüße
sollndas


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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Na gut, wenn sie eine Zahlung nicht akzeptieren können, dann brauche ich ja nicht zu bezahlen...

So ist es! Nur die Zahlungsverweigerung versteht man in Köln.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

a
  • Beiträge: 338
Nur die Zahlungsverweigerung versteht man in Köln.
Also ich zahle seit 01.01.2013 nichts mehr, habe die Mahnung einmal per Mail beantwortet und neben dem Lastschriftentzug auch den eingezogenen "Rundfunkbeitrag" per Rücklastschrift zurückgehen lassen. Seitdem ist Ruhe. Ich gehe aber auch den radikalen Weg, da ich weiß, dass es nur die Ruhe vor dem Sturm ist: Ich habe meinen tollen Job kürzlich gekündigt, der bei einem renommierten Unternehmen und auch gut bezahlt war. Aber das ist der einzige Ausweg (Stichwort: Pfändungsfreigrenze). Wer nichts hat, bei dem klopfen die auch nicht an.


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d
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(....) Ich gehe aber auch den radikalen Weg, da ich weiß, dass es nur die Ruhe vor dem Sturm ist: Ich habe meinen tollen Job kürzlich gekündigt, der bei einem renommierten Unternehmen und auch gut bezahlt war. Aber das ist der einzige Ausweg (Stichwort: Pfändungsfreigrenze). Wer nichts hat, bei dem klopfen die auch nicht an.


Auch Umwege erweitern den Horizont.  ;)


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2011 habe ich mich mal mit der GEZ angelegt.
Sie sollten mir die Rechtsgrundlage zusenden auf die sie sich berufen.
Antwort keine. 6 Monte später der Versuch die Beiträge über das örtliche Finanzamt beizutreiben.
Mit der schriftlichen Androhung von Beugehaft wenn ich nicht Zahle.
Da ich noch Familie habe und meine Frau jedesmal am Briefkasten Schweißausbrüche bekam, hab ich dann unter Vorbehalt gezahlt.  >:D
Muss ich dieses System halt an einer anderen Stelle bescheißen.  :police:
 


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