Na, immerhin wird nicht parallel auch noch auf dem Ersten darüber berichtet. Wie war das noch, damals, am 29.04.2011, als Kate und William sich das Ja-Wort gaben:
So teuer war das nicht, wir konnten uns ja auf die Bilder der BBC aufschalten
und
Die Royality-Experten unserer Sender haben über die Jahre ein dermaßen hohes Maß an Fachwissen angehäuft - das musste einfach mal raus.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"