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Autor Thema: Alternative: Kontoschutz durch UND-Konto?  (Gelesen 280 mal)

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Alternative: Kontoschutz durch UND-Konto?
Autor: 06. Dezember 2022, 21:07
Ich weiß ja nicht, wie das in anderen Bundesländern funktioniert, aber zwischen einer Vermögensauskunft Ermittlungen von Konten in BW und dem Aktivwerden  des Beitragsservices, der (ohne Mandat) Einziehungsverfügungen ausstellt, vergehen Monate. Wenn dann die Eintragungsanordnung rum ist und noch etwa ein Monat ins Land gegangen, könnte eine Datenschutzauskunft bei der Anstalt und/oder dem Gerichtsvollzieher "nachprüfen", ob schon Kontodaten bei der Anstalt sind. Wenn man in diesem Zeitraum das Konto zu einem UND-Konto mit einer anderen Person macht (z.B. Ehepartner), dann ist das Konto vor Pfändung geschützt, denn:

Zitat von: https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/kontopfaendung-das-ist-ab-dem-11221-bei-der-pfandung-eines-gemeinschaftskontos-zu-beachten-f136164
„Und“-Konten: Titel gegen alle Kontomitinhaber erforderlich
Steht eine Forderung mehreren Schuldnern als Gläubigern gemeinschaftlich zu, ist ihre Pfändung aufgrund eines nur gegen einen von ihnen als Schuldner ergangenen Titels nicht zulässig. Dies ist bei einem Und-Konto der Fall. Hierbei können die Gläubiger nur gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Bank kann dementsprechend nur an alle Kontoinhaber gemeinschaftlich mit befreiender Wirkung leisten.

Natürlich kann man auch dagegen einen Titel erwirken, aber wie soll das praktisch gehen? Sobald die Pfändung abgewehrt ist, stellt man die Kontonutzung auf ODER-Konto zurück ("normales" gemeinsames Konto) und die nächste Auskunft wird ins Leere laufen. Zumindest könnte man das mal probieren.
Das Problem: Man braucht eine Bank, bei der man die Art der Kontonutzung/Der Zugriffsart quasi per App ändern kann. Wäre gut, wenn jemand eine sehr fortschrittliche Bank nennen könnte, bei der das geht.

Das wäre alles natürlich Neuland, aber probieren geht über studieren.


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