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Autor Thema: Geschichtlicher Hintergrund  (Gelesen 2024 mal)

D
  • Beiträge: 1
Geschichtlicher Hintergrund
Autor: 02. Juni 2013, 15:21
Noch etwas Geschichtlichen Hintergrund zum Thema:

Die Bezeichnung "Rundfunkverbrechen" ist eigentlich eine ganz merkwürdige und
zugleich denkwürdige Bezeichnung, weil im Grunde genommen etwas zum
Verbrechen erklärt wurde, ich betone noch mal ausdrücklich "Verbrechen", also nicht
nur Vergehen, was bislang durchaus gang und gäbe war, nämlich sich seines
Rundfunkapparates zu bedienen, indem man durchaus auch mal andere Sender
einschaltete als die Offiziellen und durchaus auch mal Auslandssender, die
deutschsprachigen Nachrichten hörte oder sonstige Sendungen hörte.

Und das wurde dann mit der Verordnung vom 1.9.1939 per Gesetz verboten.

Es war ausdrücklich vorgesehen in § 5 der Rundfunkverordnung, dass das alleinige
Recht, einen Strafantrag zu stellen, der Ges**** (GEZ) vorbehalten war. Damit hatte
sozusagen die Ges**** jederzeit Kontrolle und Filtermöglichkeit.

Also, sie konnte sagen: Nein, den lassen wir jetzt laufen. Oder: Den
stecken wir gleich ins Konzentrationslager.
Oder: Die bringen wir vor Gericht, vors Sondergericht.

Insgesamt werden zwisch en 1939 und 1943 über 3.000 Urteile wegen Rundfunkverbrechens gefällt.

Im Gedanken an die Hinrichtung vom 19.02.1943
des "Rundfunkverbrechers" Heinrich Will Kunstmaler aus Gießen er hatte BBC Radio gehört.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2013, 15:26 von Duden66«

 
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