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Autor Thema: Rundfunkbefreiung nach Geruchsprobe durch das Gericht  (Gelesen 1928 mal)

D
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Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2011.

Beim Kläger war zwar ein GdB von 100 festgestellt, allerdings ist er nach Auffassung des Gerichts nicht - wie es das Gesetz fordert -ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Ihm sei es vielmehr zuzumuten, in der Öffentlichkeit auf die Versorgung mit Windeln oder vergleichbaren Inkontinenzprodukten zurück zu greifne. Sofern es dabei aufgrund der Schwere der Inkontinenz nicht zu erheblichen Geruchsbelästigungen käme, müsse der Kläger diese nutzen. Dies gelte umso mehr, als das Bundessozialgericht in neuester Zeit stets davon ausgegangen sei, dass eine Befreiung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.

Es ist somit in Zukunft für Behinderter ratsam, seine verschissene Windeln als Beweis dem Gericht vorzulegen, dieses stellt dann anhand einer Geruchsprobe fest, ob man als Behinderter von der Rundfunkgebühr befreit wird. 


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Was für ein scheiß Land. >:(


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Und das nennt sich sozialgericht. Wenn eine behinderung, wie hier sogar 100% (wenn das mit gdb von 100 gemeint ist), nicht mehr ausreicht um eine befreiung zu bekommen, was dann?
Hier sollte jeder klar denkende darauf kommen dass dieser kaum etwas von einer live vorführung hat noch dass der damit verbundene stress zumutbar ist. Manche behinderte reagieren sehr ungehalten auf menschenmengen oder reisen ansich. Ausserdem wechselt ein solcher ja nicht selbst diese "inkontinenz" sondern ein oder mehrere begleiter. Ist das denen auch zuzumuten ihren "patienten" das anzutun?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

G

GEZeterei

Vor vielen Jahren hatte ich mal eine deftige Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Ich wurde hinzitiert, wieder und wieder, war reine Schikane, denn ich war im Recht, was sich auch später herausstellte. Doch der Sachbearbeiter machte sich einen Spaß draus.
Dann hatte ich massive Rückenschmerzen, ich rief an und sagte, ich könne nicht kommen. Er drohte mir...wenn nicht...dann. Damals ließ ich mich noch einschüchtern und fuhr unter Qualen hin. Er ließ mich absichtlich lange warten, es war niemand drin. Ich konnte nicht sitzen und ging auch während des Gesprächs immer auf und ab. Er grinste mich die ganze Zeit an.

Warum ich das erzähle?

Die Geschichte hatte eine Fortsetzung. Nachdem klar war, daß ich zu Unrecht beschuldigt worden war, gab es noch einen Punkt zu klären. Ich rief an. Es war jemand anderes am Apparat und ich fragte nach ihm. Er sei krank. Ganz automatisch fragte ich, was er denn hätte. - Einen Bandscheibenvorfall.

Jetzt wißt ihr, was ich diesem Richter wünsche. Viele, viele Pampers für den Rest seines Lebens. Ausgleichende Gerechtigkeit nennt man das dann...


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