@Kunibert,
sorry, klar, Beitragspflichtiger und Schuldner sind dasselbe. Hätte
Beitragsempfänger heißen sollen.
GEZ - war einmal.
Ein ablehnender Widerspruch muss dann begründet werden. Dagegen können zugelassene
Rechtsmittel eingelegt werden. (das sind eben die Hürden im Rechtsverfahren
Ich raffs nicht....Ist denn eine Zahlung unter Vorbehalt nicht schon aus dem Grunde möglich, da ja der Beitragskassierer eine NICHT rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft ist???
Richtig, er ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft
der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios,
aber eine Behörde
im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende
Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10)
als Beitragsgläubigerin definiert wird.
mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_BeitragsserviceVerschickt diese Behörde lediglich eine Zahlungsaufforderung, ist eine Zahlung unter
Vorbehalt möglich (da hier nur das
Zivilrecht greift)
Verschickt diese Behörde einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, ist dies
ein Verwaltungsakt (da jetzt das
Verwaltungsrecht greift). Somit ist keine Zahlung
unter Vorbehalt möglich.
Eine Zahlung unter Vorbehalt ändert natürlich nichts daran, dass der Bescheid
rechtskräftig wird.