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Autor Thema: Zahlungserinnerung  (Gelesen 7095 mal)

f
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Zahlungserinnerung
Autor: 17. April 2013, 13:19
Hab am Montag, 15.4.2013 eine Zahlungserinnerung vom Beitragsservice bekommen.
Das Datum des Schreibens ist der 5.4.2013.

Sie schreiben: Blablabla... Bitte zahlen Sie die rückständigen Rundfunkbeiträge von 53,94 EUR innerhalb von zwei Wochen. ...blabla...
Zu Ihrer Information:
Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge  setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird. ...


Na da bin ich ja mal gespannt, wann die zwei Wochen um sind.

Witzig find ich ja: die wollen mich betrügen und reden mich mit "sehr geehrter" an und zum Schluß schreiben sie noch "mit freundlichen Grüßen" - total abartig!


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Re: Zahlungserinnerung
#1: 17. April 2013, 13:24
Witzig find ich ja: die wollen mich betrügen und reden mich mit "sehr geehrter" an und zum Schluß schreiben sie noch "mit freundlichen Grüßen" - total abartig!

Na für irgendwas müssen sie ja zu unserem Geld kommen... ;)


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Re: Zahlungserinnerung
#2: 17. April 2013, 13:37
Cool war bei  mir genauso: Datum auf dem schreiben 5.4. - erhalten habe ichs am Montag (15.4). Somit ist die 2 Wochen Frist schon von selbst abgelaufen, lol


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Re: Zahlungserinnerung
#3: 17. April 2013, 14:10
Cool war bei  mir genauso: Datum auf dem schreiben 5.4. - erhalten habe ichs am Montag (15.4). Somit ist die 2 Wochen Frist schon von selbst abgelaufen, lol

Na, wenn das mal nicht nach Betrug stinkt...
Die machen den Brief Tage vorher fertig und schicken ihn kurz vor Ablauf der Frist los..
Was für eine Logik...  :o
Noch ein weiterer Grund, diese Kriminalität nicht zu finanzieren bzw. unterstützen!


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Re: Zahlungserinnerung
#4: 17. April 2013, 18:35
Bei so etwas direkt darauf schreiben, wenn der Brief erhalten wurde ("Eingegangen am ...") und mit Unterschrift. ich würde darauf bestehen, dass ab dann die Frist zu gelten hat. Die Brief kann ja auch verloren gegangen sein, oder? Rechtzeitig informiert musst Du auf jeden Fall werden, bevor etwas passieren kann. Steuerberater und Rechtsanwälte stempeln in der Regel immer das Eingangsdatum von Briefen ab.


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Re: Zahlungserinnerung
#5: 17. April 2013, 18:47
Die frist gilt immer erst ab dem tag an dem es einging. Egal was für ein datum da drauf steht. Briefe brauchen in der regel nicht mehr als 3 tage um einen empfänger zu erreichen und 2 wochen (rückdatierte) schreiben sind kein einzelfall. Ob die schreiben nun rückdatiert oder sehr spät abgeschickt wurden, wird keine seite wirklich beweisen können.
Auf jedenfall im nächsten schreiben darauf hinweisen wann das letzte schreiben einging und welches ausdruck/poststempeldatum drauf stand und dass man sich bemühen soll die schreiben zeitnah abzuschicken.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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