Hallo liebe Mitbürger,
mich würde mal interessieren, wen die eigentlich verklagen, wenn z.B. Ich und meine Freundin gemeinsam nicht zahlen.
Eine juristische Person mit dem Namen "Haushalt" gibt es doch garnicht.
Ich stell mir das Ganze so vor:
Ich bekomme die Zahlungsaufforderung und antworte darauf, dass meine Freundin bezahlt. (Ohne einen Namen zu nennen)
Sie bekommt ja auch diese Zahlungsaufforderung und antwortet, dass ich zahle. (wieder ohne einen Namen zu nennen)
Nun wird der Betragsservice ja ziemlich schnell feststellen, dass weder ich noch meine Freundin bezahlt bzw. wissen die ja garnicht, wer meine Freundin ist bzw. wer der Freund meiner Freundin.
Dazu sei gesagt, dass wir in einem Hochaus wohnen mit über 40 Mietparteien.
Nun kommt ja dazu, zumindestens ist das meine Auffassung, dass ich nicht verpflichtet bin, den Namen meiner Freundin gegenüber dem Beitragsservice zu nennen und umgedreht sie nicht meinen Namen.
Wir spinnen das Ganze jetzt mal so weiter, dass die jemanden losschicken das Klingelschild zu überprüfen und anhand der Nachnahmen meine Freundin bzw. mich identifizieren. Nun wissen die durch ihre Datenbank, dass keiner von uns beiden für unseren Haushalt zahlt und schicken wieder nen Schreiben los, was einfach ignoriert wird.
Nun kommt Mahnbescheid etc. es kommt der Vollstreckungsbescheid, dem fristgerecht widersprochen wird. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Auf welcher Rechtsgrundlage werden wir denn nun genau belangt ? Schließlich ist weder ich noch meine Freundin der gesamte Haushalt, sondern wir beide als Hauptmieter eingetragen.
Wenn beide belangt werden, wie verhält es sich mit der Forderungssumme? Schließlich werden wir ja beide in voller Abgabehöhe + Mahnkosten etc. belangt, obwohl es doch pro Haushalt nur 1 Summe von 17,98 € gibt.
Über eure aufschlussreichen Antworten bedanke ich mich jetzt schon
MFG