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Autor Thema: Frage: Kann man dem Beitragsservice sein Mandat komplett entziehen?  (Gelesen 1950 mal)

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Frage siehe Titel.

das Mandat zur Eintreibung der Beiträge wird durch die Rundfunkanstalten und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegeben.
ich habe nun schon mehrfach Empfehlungen gelesen, dass man Widersprüche und Zahlungen besser an die zuständige Rundfunkanstalt richten soll.


Nach all den Empfehlungen kommen aber noch weitere Fragen auf:


1. ist das empfohlene ohne weiteres möglich?
2. welche Vorteile bringt das?
3. mit welcher rechtlichen Grundlage? Paragraphen? Gerichtsurteile?
4. habe ich die Möglichkeit dem Beitragsservice rechtsgültig sein Mandat, von mir Beiträge einzufordern, dauerhaft zu kündigen und diese Verwaltung an die zuständige Rundfunkanstalt zu geben?

Wenn das möglich wäre, könnte man die Rundfunkanstalten mit Arbeit und Aufwand den sonst der Beitragsservice erledigt zusätzlich belasten.
Außerdem würde der Beitragsservice nicht mehr behaupten können, man hätte nicht reagiert etc.
es geht mir rein um die Sache der Rechtsgültigkeit.
vielleicht lässt sich so beim Zahlung verweigern mehr Zeit gewinnen?
Außerdem müsste ich mich dann nicht mit einem Vertreter herumärgern der als Argument genutzt wird um alle Fehler von sich zu schieben wie es seit jeher passiert.


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Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

t

themob

Vorausgesetzt der Bescheid liegt vor:  Oben steht die für Dich zuständige LRA mit Adresse - rechts alle relevanten Daten des AZDBS.

Rechtsbehelfsbelehrung:
"Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Freimersdorfer Weg 6, 50628 Köln, einzulegen"

Also zu

1: ja
2: eventuell Zeitgewinn, in der Sache als solches keine -  Post geht bei der LRA wohl weniger verloren als schon mal bei AZDBS - die LRA wird je nach Fall
2a: eventuell aber auch Zeitverlust - weil die LRA die Daten sofort eingeben kann - die AZDBS aufgrund des allgemeinen Postaufkommens wohl etwas länger benötigt bis Dein Brief bearbeitet wird
3: siehe oben
4: sobald Du eine Beitragsnummer hast, kannst Du auch jederzeit die Beiträge unter Angabe der dieser Beitragsnummer im Verwendungszweck an Deine LRA direkt überweisen - siehe hierzu: http://www.rundfunkbeitrag.de/glossar.shtml#kontoverbindung

Eingänge /Abgleiche / Widersprüche etc werden heute nicht mehr mit der Rohrpost oder den Buschtrommeln weitergeleitet.  ;) Eingabe in die EDV - jede LRA und der Beitragsservice haben sofort Zugriff auf alle relevanten Daten. Ob offene Forderungen oder das Konto ausgeglichen ist, kann in Echtzeit die LRA genauso sehen wie auch der Beitragsservice.

Zusätzliche Belastung wird es nicht sein. Alle Daten werden in die EDV eingegeben - und je nach Stand an die Rechtsabteilung durchgereicht.

Im Vollstreckungsverfahren ist die LRA der Gläubiger, nicht die AZDBS


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