Vorausgesetzt der Bescheid liegt vor: Oben steht die für Dich zuständige LRA mit Adresse - rechts alle relevanten Daten des AZDBS.
Rechtsbehelfsbelehrung:
"Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Freimersdorfer Weg 6, 50628 Köln, einzulegen"
Also zu
1: ja
2: eventuell Zeitgewinn, in der Sache als solches keine - Post geht bei der LRA wohl weniger verloren als schon mal bei AZDBS - die LRA wird je nach Fall
2a: eventuell aber auch Zeitverlust - weil die LRA die Daten sofort eingeben kann - die AZDBS aufgrund des allgemeinen Postaufkommens wohl etwas länger benötigt bis Dein Brief bearbeitet wird
3: siehe oben
4: sobald Du eine Beitragsnummer hast, kannst Du auch jederzeit die Beiträge unter Angabe der dieser Beitragsnummer im Verwendungszweck an Deine LRA direkt überweisen - siehe hierzu:
http://www.rundfunkbeitrag.de/glossar.shtml#kontoverbindungEingänge /Abgleiche / Widersprüche etc werden heute nicht mehr mit der Rohrpost oder den Buschtrommeln weitergeleitet.
Eingabe in die EDV - jede LRA und der Beitragsservice haben sofort Zugriff auf alle relevanten Daten. Ob offene Forderungen oder das Konto ausgeglichen ist, kann in Echtzeit die LRA genauso sehen wie auch der Beitragsservice.
Zusätzliche Belastung wird es nicht sein. Alle Daten werden in die EDV eingegeben - und je nach Stand an die Rechtsabteilung durchgereicht.
Im Vollstreckungsverfahren ist die LRA der Gläubiger, nicht die AZDBS