Hallo ins Forum
In Amiland ist das ja schon länger Tradition,
sich bei jedem problem entweder ne Armee Anwälte zu nehmen
und/oder sich an "seinen" (und jaja "ihren") Vertreter im Kongress/Parlament/
Bundestag/-rat/-wasauchimmer zu wenden und von ihm Unterstützung bei der
Lösung des Problems einzufordern.
Ich meine (bin mir aber unsicher, weil ich den Text jetzt nicht mehr finde), im NRW-
Rundfunkstaats(änderungs??)vertrag als "Ansprechpartner" den Ministerpräsidenten
des jeweiligen Bundeslandes, in dem man lebt, herausgefiltert zu haben.
Der hat (für uns Bürger??? in unserem Auftrag???) den Vertrag als Vertragspartner
gegenüber den Rundfunkanstalten abgeschlossen.
Also müsste der Landesministerpräsident doch DIE Anlaufstelle sein, um demjenigen
in den A..... zu treten, der dafür verantwortlich ist (natürlich nur im übertragenen Sinne
).
nun die Fragen:
Ist das wirklich der richtige Ansprechpartner? (und kann man ihn wenn möglich verklagen für die Anmaßung, Verträge zu unseren Lasten abzuschliessen?)
Welche Mittel zur Ansprache einer solchen Person sind geeignet,
um die Sachlage zu klären?
Wieviele würden sich daran beteiligen?
(oder anders ausgedrückt: auf welche Art und Weise bekommt so ein Oberlandesheini
mehr
Angst Respekt vor seinen eigenen Bürgern als vor dem "Staatsfunk"?
Liebe Grüße aus Berlin
cat