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Autor Thema: Artikel über die Auswirkungen des automatischen Datenabgleich im März  (Gelesen 3588 mal)

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themob



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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Zitat
Wolle die Ex-GEZ zum Beispiel wissen, ob die Gartenlaube größer als 25 Quadratmeter ist, und der Besitzer damit abgabenpflichtig, darf sie beim Bauamt nachfragen. Dieser Zugriff auf die Daten aller öffentlichen Stellen sei "eindeutig verfassungswidrig", so Weichert.

Warum macht dann aber keiner etwas dagegen?


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

u
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Ich mache doch was dagegen !

Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Dix

Vor kurzer Zeit hatte ich mich mit folgendem Schreiben an sie gewandt :

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Betreff: Datenweitergabe aus dem Melderegister an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio anlässlich der sog. „Haushaltsabgabe“
Betrifft: 15. Rundfunkstaatsvertrag (§ 8 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 4, § 14 Abs. 6 und 9)

Sehr geehrter Herrr. Dr. Alexander Dix,

durch den genannten Rundfunkstaatsvertrag ist vorgesehen, dass Melderegisterdaten an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio übermittelt werden. Gegen die weitreichenden Möglichkeiten der Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und möglichen Datenverknüpfung bestehen erhebliche rechtliche Bedenken wie zum Beispiel:

    Möglichkeit der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils durch Datenverknüpfung,

    Errichtung eines zentralen Melderegisters und Verstoß gegen den Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen,

    Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger.

Ich habe insofern bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe aus dem Melderegister an die Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice widersprochen. Dieser Widerspruch ist zu Ihrer Information beigefügt.

Gegen die umfassende Datenerhebung und die mögliche Datenverknüpfung sind bereits zahlreiche Klagen anhängig – unter anderem:


    Bayerischer Verfassungsgerichtshof, AZ: Vf. 8-VII-12,

    Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, AZ: VGH B 35/12,

    Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 2603/12,

    Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 1700/12.

Diverse Unterschriftensammlungen und Petitionen weisen ebenfalls auf die hohe Bedeutung dieser Problematik hin.

Ich darf Sie als Landesdatenschutzbeauftragten bitten, sich nachdrücklich gegen die Errichtung eines zentralen Melderegisters bei den

Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice und für die informationelle Selbstbestimmung der Bürger einzusetzen!

Mit freundlichen Grüßen

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sie reagierten mit einem Formbrief und der Einlassung das soweit alles in bester (rechtlich und politisch) Ordnung sei.

Dem ist nicht so !

Sie schreiben : " Die Datenübermittlung ist [...] nicht zu beanstanden."

Deshalb will ich sie hiermit auf ein Interview ihres Kollegen aus Schleswig Holstein hinweisen :

http://www.shz.de/artikel/artikel/massenfahndung-nach-schwarzsehern.html

Ich finde das sollten sie sich als Beispiel heranziehen und als Datenschutzbeauftragter entsprechend reagieren.

Oder fehlt ihnen dazu, mit Verlaub, der Arsch in der Hose ?

Mit freundlichen Grüßen



Und an den Rest der berliner Politiker aller Parteien :

Wenn ihr später nicht völlig unglaubwürdig dastehen wollt, müsst ihr jetzt aus eure Löcher kriechen und Farbe bekennen.

In ein paar Wochen steht ihr nur noch als Lügner und Heuchler da.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2013, 17:32 von us-trans«

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Dr. Thilo Weichert

Warum haben sie sich nicht früher Lautstark zu Wort gemeldet ?

https://www.datenschutzzentrum.de/rundfunk/stellungnahme-15-rundfunkaenderungsstaatsvertrag.html


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Datenschutz: Thesen zum 69. Deutschen Juristentag München

Juristen und juristisch interessierten Bürgern bietet sich die Möglichkeit der sachorientierten Themenvertiefung zu o.g. Betreff in: http://www.medienpolitik.net/2012/09/dr-alexander-dix-berliner-datenschutzbeauftragter-thesen-zum-69-deutschen-juristentag-munchen/


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Taj

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Es haben sich schon Einige zu Wort gemeldet, nur interessiert hat's keinen: (ist aus 2011)
Grundrecht wird massiv verletzt




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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

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themob

-us-trans-

Es gibt diesbezüglich noch ein Thread hier mit meinem Post, leider sah sich bis heute niemand instande eine juristisch fundierte Aussage zu machen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3637.msg31635.html#msg31635

Im selben Thread auch ein eingesannter Antwortbrief des zuständigen Landesbeauftragten Datenschutz Rheinland Pfalz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3637.30.html

Zu guter letzt die "Stellungnahme" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Stand: 15. September 2010)
https://docs.google.com/file/d/0B0qbhjncn9jtVGdySW5SQnBFVFE/edit?usp=sharing

Wenn ich mir jetzt Dein Antwortschreiben vor Augen führe kommt mir der Verdacht das sich alle involvierten mit dem Thema entweder gar nicht, nur teilweise oder richtig auseinander gesetzt haben. Die einen so, die anderen anders  >:(

Das zeigt aber immer mehr, wer für das ALLES verantwortlich ist. Denn ALLE haben die Stellungnahmen von Verbänden etc. vorliegen gehabt. Niemand hat es interessiert weil die politischen Interessen andere Ziele verfolgen. Oder vielleicht haben sich die Politiker auch gar nicht richtig und eingehend mit der ganzen Materie befasst. Fast alles was heute rausposaunt wird, war schon längst bekannt und wurde auch in unzähligen Stellungnahmen im Vorfeld der Ratifizierung darauf hingewiesen.

Verantwortlich sind ganz und gar:
1: Ministerpräsidentinnen / Ministerpräsidenten
2: Die Landesparlamente

1 hat den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebilligt
2 hat den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert


Die Politik (ÖRR ebenso) hat schlicht und einfach nicht damit gerechnet das sich der Widerstand so entwickeln würde, wie er sich eben seit 1.1.2013 entwickelt.





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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Verantwortlich sind ganz und gar:
1: Ministerpräsidentinnen / Ministerpräsidenten
2: Die Landesparlamente

1 hat den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebilligt
2 hat den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert


Die Politik (ÖRR ebenso) hat schlicht und einfach nicht damit gerechnet das sich der Widerstand so entwickeln würde, wie er sich eben seit 1.1.2013 entwickelt.

Danke, themob, für die glasklare Formulierung!

Ich würde ergänzen:

0: ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR

0 hat sich ein Gutachten erkauft, das als Grundlage für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diente


Die ständigen Ausflüchte von ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR, sie würden ja nur die "Gesetze befolgen" und ihrem "gesetzlichen Auftrag" nachkommen, sind schamlose Lügen - und erinnern doch allzu sehr an:
"Wir haben doch nur die Befehle befolgt..."

Das darf es einfach nicht wieder geben!!!

All diesen Protagonisten gehört aber mal richtig sowas von "auf die Finger gekloppt"  >:( >:D :police: >:D >:(
um's salopp auszudrücken.

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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...Ich würde ergänzen:

0: ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR

0 hat sich ein Gutachten erkauft, das als Grundlage für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diente


Die ständigen Ausflüchte von ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR, sie würden ja nur die "Gesetze befolgen" und ihrem "gesetzlichen Auftrag" nachkommen, sind schamlose Lügen - und erinnern doch allzu sehr an:
"Wir haben doch nur die Befehle befolgt..."

Das darf es einfach nicht wieder geben!!!

All diesen Protagonisten gehört aber mal richtig sowas von "auf die Finger gekloppt"  >:( >:D :police: >:D >:(
um's salopp auszudrücken.

...


In diesem Zusammenhang sei auch die Frage erlaubt, ob der Politik (den Landesparlamenten) lediglich dieses eine Gutachten in die Hände gegeben wurde. Es scheint ja nicht nur so zu sein, dass es ganz maßgeblich die Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier beinflusst hat. Und dann nur ein Gutachten ohne Gegengutachten????

Das einzige, was man seitens der Parlamente und der Ausschüsse unternommen zu haben scheint, waren die "Anhörungen" und die zuvor eingeholten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen.

Schade, dass Prof. v. Münch denen nicht ihr Gutachten geschrieben hat. Den hätten sie doch auch nehmen können. Der ist doch auch Verfassungsrechtler. Prof. v. Münch ist zwar noch ein wenig älter als der Heidelberger, aber offensichtlich moderner eingestellt.

Interessant im übrigen die Reihenfolge der Entstehung des RÄStV, die schon fast den Eindruck entstehen läßt, der Ministerpräsident wird vom Volk direkt gewählt und stellt sich seine Regierungsmannschaft nach eigenem Gusto zusammen:

Im Dezember 2010 unterfackeln die Landesväter- und die eine Landesmutter den Vertrag und dann wird über das Jahr 2011 verteilt in den einzelnen Parlamenten der ganze Spuk abgenickt.

Gesetze, vor allem mit einer derartigen Tragweite, haben eine andere Reihenfolge verdient und nicht ein derartig suggestives Vorgehen!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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