Ich mache doch was dagegen !
Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Dix
Vor kurzer Zeit hatte ich mich mit folgendem Schreiben an sie gewandt :
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Betreff: Datenweitergabe aus dem Melderegister an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio anlässlich der sog. „Haushaltsabgabe“
Betrifft: 15. Rundfunkstaatsvertrag (§ 8 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 4, § 14 Abs. 6 und 9)
Sehr geehrter Herrr. Dr. Alexander Dix,
durch den genannten Rundfunkstaatsvertrag ist vorgesehen, dass Melderegisterdaten an die Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio übermittelt werden. Gegen die weitreichenden Möglichkeiten der Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und möglichen Datenverknüpfung bestehen erhebliche rechtliche Bedenken wie zum Beispiel:
Möglichkeit der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils durch Datenverknüpfung,
Errichtung eines zentralen Melderegisters und Verstoß gegen den Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen,
Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger.
Ich habe insofern bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe aus dem Melderegister an die Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice widersprochen. Dieser Widerspruch ist zu Ihrer Information beigefügt.
Gegen die umfassende Datenerhebung und die mögliche Datenverknüpfung sind bereits zahlreiche Klagen anhängig – unter anderem:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, AZ: Vf. 8-VII-12,
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, AZ: VGH B 35/12,
Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 2603/12,
Bundesverfassungsgericht, AZ: 1BvR 1700/12.
Diverse Unterschriftensammlungen und Petitionen weisen ebenfalls auf die hohe Bedeutung dieser Problematik hin.
Ich darf Sie als Landesdatenschutzbeauftragten bitten, sich nachdrücklich gegen die Errichtung eines zentralen Melderegisters bei den
Landesrundfunkanstalten / Beitragsservice und für die informationelle Selbstbestimmung der Bürger einzusetzen!
Mit freundlichen Grüßen
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Sie reagierten mit einem Formbrief und der Einlassung das soweit alles in bester (rechtlich und politisch) Ordnung sei.
Dem ist nicht so !
Sie schreiben : " Die Datenübermittlung ist [...] nicht zu beanstanden."
Deshalb will ich sie hiermit auf ein Interview ihres Kollegen aus Schleswig Holstein hinweisen :
http://www.shz.de/artikel/artikel/massenfahndung-nach-schwarzsehern.htmlIch finde das sollten sie sich als Beispiel heranziehen und als Datenschutzbeauftragter entsprechend reagieren.
Oder fehlt ihnen dazu, mit Verlaub, der Arsch in der Hose ?
Mit freundlichen Grüßen
Und an den Rest der berliner Politiker aller Parteien :
Wenn ihr später nicht völlig unglaubwürdig dastehen wollt, müsst ihr jetzt aus eure Löcher kriechen und Farbe bekennen.
In ein paar Wochen steht ihr nur noch als Lügner und Heuchler da.