Danke, Sophia.Orthoi, das ist wirklich hilfreicher als die Antworten der Schlagwortposter, die es damit zwar immerhin auf über 400 Einträge bringen, aber ansonsten nicht allzu viel zur Sache beitragen.
Ich werde mal versuchen, herauszufinden, ob ich in den anderen Landtagen nicht ähnliches finden kann.
Wenn da nämlich Druck auf die Politik ausgeübt wurde, stelle ich mal ganz klar die Freiheit des Mandates in Frage.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"