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Autor Thema: Trotz Aufhebung der Einzugsermächtigung--abgebucht --!  (Gelesen 1594 mal)

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six2seven

Hallo,
Die kümmert Ihre eigene schriftliche Zusage nicht, die halten sich an gar nichts!
Ich warte jetzt auf die Zahlungsaufforderung wg. Widerspruch.
Hoffentlich wählen viele diesen Schritt.

Gruß




ARD ZDF Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


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Teilnehmer  …………
Mein Einschreiben vom 31.01.13
Ihre Antwort vom 06.02.13


Werte ………….

Trotz Aufhebung der Einzugsermächtigung  (von Ihnen am 06.02.13 bestätigt), wurde mir am 16.02.13 der Betrag von 107.88 abgebucht (Bankauszug beigefügt).
Ich widerspreche dieser Forderung in Höhe und Rechtfertigung.
Die Rückbuchung ist veranlasst.

Die Anstalt hat sich trotz  Ankündigung „ …..die Zahlungsweise ist umgestellt.“  nicht an  korrekte Vorgehensweise gehalten.
Da Sie Geschäftsregeln ignorieren, sehe ich mich ebenso wenig an Vorgaben gebunden.

In meiner langjährigen Geschäftstätigkeit, ist mir ein derart bodenlos unverschämtes und mafioses Vorgehen noch nicht untergekommen.

Mein weiteres Vorgehen wird mit RA Begleitung erfolgen.

 
Guten Tag















 














 
















 
   

 




   






























 







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