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Autor Thema: Antwort der Landesregierung NRW auf kl. Anfrage zur Belastung von Kommunen  (Gelesen 1835 mal)

O
  • Beiträge: 52
Das Ding gibt nicht viel her. Finde aber das hier interessant:

"Hinsichtlich der o?ffentlichen Hand bestand Einigkeit, dass diese mit der Privatwirtschaft gleich zu behandeln sei - auch hinsichtlich der Betriebssta?ttendefinition."


http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2194.pdf

Und da passt es ja ganz gut, dass mir gestern ein Bekannter erzählt hat, dass seine Beschäftigungsbehörde gegen den Beitragsbescheid klagen will  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2013, 11:33 von Onkel Erwin«

R
  • Beiträge: 1.126
Danke für den Hinweis, Onkel Erwin.

Mir ist klar, dass Du jetzt nicht plaudern wirst, um welche Behörde es sich handelt. Aber bitte nur so viel:

NRW?

Kommune? (Stadt, Gemeinde, Kreis)

Und wenn Du genaueres weißt und die Zeitungen darüber berichten, dann teile es doch bitte umgehend mit. Was da so im regionalen Blätterwald geschrieben wird, ist leider nicht für jeden zugänglich und u. U. auch nicht in der Online-Ausgabe der Tageszeitung zu lesen.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

O
  • Beiträge: 52
Genau so ist es. Plaudern derzeit noch nicht möglich. Alles bisher nur mündlich. Vertraulichkeit zugesichert. Bislang auch noch offen, ob die überhaupt schon einen Beitragsbescheid haben. Aber selbst berechnete Vervielfachung der bisherigen Gebühren mit Klagewillen.


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