Danke für den Hinweis, Onkel Erwin.
Mir ist klar, dass Du jetzt nicht plaudern wirst, um welche Behörde es sich handelt. Aber bitte nur so viel:
NRW?
Kommune? (Stadt, Gemeinde, Kreis)
Und wenn Du genaueres weißt und die Zeitungen darüber berichten, dann teile es doch bitte umgehend mit. Was da so im regionalen Blätterwald geschrieben wird, ist leider nicht für jeden zugänglich und u. U. auch nicht in der Online-Ausgabe der Tageszeitung zu lesen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"