Diese mittelmäßige Ökonomen haben das wichtigste nicht verstanden. Diese Zwangsabgabe ist äußerst inflationstreibend. Im ersten Gebührenurteil wurde die Bundesbank konsultiert, sie zeigte sich tolerant gegenüber die Anwendung einiger Indizes, aber gegen eine Vollindizierung. Damals brauchte die BuBa den Zwang nicht zu berücksichtigen, der völlig neue Bedingungen schafft. Im zweiten Gebührenurteil wurde offensichtlich die BuBa nicht konsultiert, und das Bundesverfassungsgericht sprach sich für eine Vollindizierung, wie einige inflationstreibende EU Länder tun. Jetzt mit dem Zwang ist die inflationstreibende Wirkung äußerst verstärkt. Inflation ist der typische Staatsbetrug, und dagegen haben Verfassungsrichter nichts.