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Autor Thema: Keine Gande - ausser wenn man sich vom Staat bezahlen lässt  (Gelesen 3824 mal)

s
  • Beiträge: 22
Ich habe den Beitragsservice gefragt ob ich von der Beitrag befreit werden kann wenn mein Einkommen zu gering ist, ich aber keine Hilfe vom Staat beantrage, weil ich mir selber helfen möchte ohne mich vom Staat (allen anderen) bedienen zu lassen.

Hier ist die Antwort vom Beitragsservice :

Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.01.2013.

Sie fragen an, ob auf Grund eines geringen Einkommens (z.B. Rente oder Ausbildungsvergütung ) Anspruch auf eine Befreiung von der Beitragspflicht besteht.

Eine Befreiung auf Grund von geringem Einkommen,  wird nicht ausgesprochen. Das Befreiungsverfahren knüpft eine Beitragsbefreiung an den Bezug von Sozialleistungen an.

Nur durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides (z.B. ALG II -Bescheid, Sozialhilfe, BAföG- Bescheid, BAB , Grundsicherung, etc. ) kann eine Befreiung erteilt werden.   

Formulare zur Befreiung gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio



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p
  • Beiträge: 647
Hmmm dann werden wir mal alle Hartz 4 Empfänger.

Also wird das bei mir auch nichts mit dem geringen Einkommen.


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S
  • Beiträge: 2.177
Trotzdem formlos Antrag nach \S 4 Abs. 6  RBeitrStV stellen, wegen "besonderen Härtefalls". Zwar verlang da das Beispiel einen Bescheid, aber es ist nur ein Beispiel. Da steht, dass der Antrag abgelehnt wird, aber besser ihn ablehnen lassen, um ruhig klagen zu können.

Diese Typisierung ist wirklich ärgerlich, nicht einer "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" würdig.


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  • Beiträge: 350
@south: Unter der Sub-Forums-Rubrik "Musterbriefe" findest Du zu Deiner
Problematik einen Musterbrief!


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  • Beiträge: 43
Folgender Fall:

Alternativer in Holzhütte mit Selbstversorger Gemüsegarten und 0€ Einkommen.
Lieber Beitrags"Service", wie verhielte es sich da ?


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  • Beiträge: 374
Wenn nichts zum Pfänden da ist kann auch der Rundfunbeitrag nicht abgepresst werden. Befreiung hin oder her.

Wer also ein geringes Einkommen hat sollte sich überlegen, ob er sich nicht sein Girokonto in ein pfändungssicheres P-Konto umwandelt. Per Gesetz sind Banken und Sparkassen verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung muss kostenlos sein. Wichtig: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos.
Nettoeinkommen unter 1 028,89 Euro monatlich sind unpfändabr.
http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle


Im zweiten Schritt prüfen, was denn in der Wohnung gepfändet werden könnte. Ein normaler TV kann z.B. nicht gepfändet werden.
Tipps gibt es hier: http://www.insolvenzanwalt24.de/informationen/pfaendbare-gegenstaende/


Gruß
Spock


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Ja klar wenn er nackt ist, dann hat selbst der Kaiser sein Recht verloren... ;D

Problem, wer aber nicht zahlt könnte eine Ordnungswidrigkeit begehen; Strafe bis 1000€.
(Also der Alternative in der Hütte... :-X)

Und bei anderen Ordnungswidrigkeiten die Gebühren die hieraus nicht bei getrieben werden können
jemand dann u.U in Haft kommt.


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Und bei anderen Ordnungswidrigkeiten die Gebühren die hieraus nicht bei getrieben werden können
jemand dann u.U in Haft kommt.

Das ist absoluter Unsinn geboren aus Unwissenheit! Wenn jemand nicht mehr als die pfändunsgfreien Freibeträge laut Pfändungstabelle hat und keine Sachwerte pfändbar sind kommt er dafür nicht in Haft. Das nicht Vorhandensein von Eigentum ist nicht strafbar.

Aber das Beispiel zeigt sehr schön den menschenverachtenden Charakter der "Demokratieabgabe". Wenn jemand auch nur ein paar Euros über seinem pfändunsgfreien Freibetrag liegen würde, dann würde die GEZstapo diesen Überschuss pfänden. Scheiß egal, ob überhaupt Rundfunkgeräte vorgehalten werden oder vielleicht sogar der Strom schon gesperrt wurde. Dem Eichmannreferat bereiten solche Umstände keine Gewisssensbisse bei der buchstabengereuen Umsetzung der Endlösung für kriminelle Schwarzseher. MAn hat sich ja schließlich selbst dazu ermächtigt und dann kann es nur richtig sein.


Gruß
Spock





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S
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  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Hi,

ich kann mir denken, warum das noch in den Köpfen rumgeistert.

Früher wurde jemand, der die EV (Eidesstattliche Versicherung) bzw. früher den Offenbahrungseid nicht leisten wollte, in Erzwingungshaft gesteckt.

Lg!
Morag


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  • Beiträge: 374
@passer
Deine Links zeigen doch umso mehr, daß Du nicht verstanden hast worum es geht.

Es macht eben einen Unterschied, ob jemand bezahlen könnte oder ob jemand tatsächlich nicht bezahlen kann.

Aus deinem Wikipedia-Link:

Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann.

Welches Interesse sollte also eine Person haben, bei der nichts zu pfänden ist,  sich nicht entsprechend zu erklären?


Gruß
Spock


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