Ich habe den Beitragsservice gefragt ob ich von der Beitrag befreit werden kann wenn mein Einkommen zu gering ist, ich aber keine Hilfe vom Staat beantrage, weil ich mir selber helfen möchte ohne mich vom Staat (allen anderen) bedienen zu lassen.
Hier ist die Antwort vom Beitragsservice :
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.01.2013.
Sie fragen an, ob auf Grund eines geringen Einkommens (z.B. Rente oder Ausbildungsvergütung ) Anspruch auf eine Befreiung von der Beitragspflicht besteht.
Eine Befreiung auf Grund von geringem Einkommen, wird nicht ausgesprochen. Das Befreiungsverfahren knüpft eine Beitragsbefreiung an den Bezug von Sozialleistungen an.
Nur durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides (z.B. ALG II -Bescheid, Sozialhilfe, BAföG- Bescheid, BAB , Grundsicherung, etc. ) kann eine Befreiung erteilt werden.
Formulare zur Befreiung gibt es unter
www.rundfunkbeitrag.de.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio