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Aus April 2013 - Protokoll Rundfunkrat RBB

Begonnen von themob, 30. Juli 2013, 11:33

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themob

2 Zitate daraus:

Seite 26 TOP10

ZitatAußerdem habe man sich mit der Diskussion des Rundfunkbeitrages und mit der Debatte über das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem befasst. Die Ministerpräsidenten hätten sich in diesem Zusammenhang eher gelassen gezeigt. Es werde darauf gewartet, wie das Bundesverfassungsgericht entscheide. Auch diese Diskussion werde fortgesetzt.

Die Ministerpräsidenten zeigen sich eher gelassen
Vielleicht müßten alle parallel zum Schreiben an die eigene Landesrundfunkanstalt (Widerspruch, Antrag, Klage etc.) die Ministerpräsidenten mit einbeziehen, damit die Gelassenheit sich ins Gegenteil wandelt.

Seite 36 Pkt 2

Zitatrbb Fernsehen live im Internet
Seit Anfang des Jahres bietet die ARD ihr Flaggschiff Das Erste als kontinuierlichen Live-Stream im Internet an. Und auch die Dritten Fernsehprogramme setzen sukzessive auf ein eigenes Streaming-Angebot: So sind die Programme von NDR, WDR und HR bereits als Live-Stream im Internet abrufbar. Auch der rbb wird sein Fernsehprogramm künftig über das Internet streamen - voraussichtlich von Mai an.
Wir wissen, dass gerade in der Hauptstadtregion mit guter IT-Infrastruktur viele - insbesondere auch jüngere Menschen – gar keinen Fernseher mehr besitzen. Das Live-Streaming ist für diese Zielgruppe ein Ersatz für den klassischen Fernsehempfang; für andere Zielgruppen kann es gerade auch für die mobile Anwendung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Erstmals wird protokollarisch zugegeben das man sehr wohl wisse, dass eine nicht kleine Gruppe überhaupt gar keinen Fernseher mehr besitzt. Wurde ja bisher immer genau das Gegenteil behauptet.....

Und auch das Thema "Connected TV" wird angesprochen.

Quelle: Rundfunkprotokoll RBB





Rochus

Zitat von: themob am 30. Juli 2013, 11:33
...Seite 26 TOP10

ZitatAußerdem habe man sich mit der Diskussion des Rundfunkbeitrages und mit der Debatte über das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem befasst. Die Ministerpräsidenten hätten sich in diesem Zusammenhang eher gelassen gezeigt. Es werde darauf gewartet, wie das Bundesverfassungsgericht entscheide. Auch diese Diskussion werde fortgesetzt.

Die Ministerpräsidenten zeigen sich eher gelassen
Vielleicht müßten alle parallel zum Schreiben an die eigene Landesrundfunkanstalt (Widerspruch, Antrag, Klage etc.) die Ministerpräsidenten mit einbeziehen, damit die Gelassenheit sich ins Gegenteil wandelt.

Aha, erst Bockmist fabrizieren und dann die Richter wieder alles geradebiegen lassen. Hatten wir doch schon bei der Kappung der Entfernungspauschale.
Zitat von: themob am 30. Juli 2013, 11:33
Seite 36 Pkt 2

Zitatrbb Fernsehen live im Internet
Seit Anfang des Jahres bietet die ARD ihr Flaggschiff Das Erste als kontinuierlichen Live-Stream im Internet an. Und auch die Dritten Fernsehprogramme setzen sukzessive auf ein eigenes Streaming-Angebot: So sind die Programme von NDR, WDR und HR bereits als Live-Stream im Internet abrufbar. Auch der rbb wird sein Fernsehprogramm künftig über das Internet streamen - voraussichtlich von Mai an.
Wir wissen, dass gerade in der Hauptstadtregion mit guter IT-Infrastruktur viele - insbesondere auch jüngere Menschen – gar keinen Fernseher mehr besitzen. Das Live-Streaming ist für diese Zielgruppe ein Ersatz für den klassischen Fernsehempfang; für andere Zielgruppen kann es gerade auch für die mobile Anwendung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Erstmals wird protokollarisch zugegeben das man sehr wohl wisse, dass eine nicht kleine Gruppe überhaupt gar keinen Fernseher mehr besitzt. Wurde ja bisher immer genau das Gegenteil behauptet.....

Und auch das Thema "Connected TV" wird angesprochen.

Quelle: Rundfunkprotokoll RBB

Als ob die fernsehlosen Menschen nur darauf warten, dass ihnen jemand den Mist ins Netz stellt. Die haben den PC für ganze andere Tätigkeiten bzw. ganz andere Nutzungsgewohnheiten und werden den nunmehr kaum dafür verwenden, sich die Live-Streams reinzuwürgen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

schildzilla

Also ist der Rundfunkbeitrag wohl doch nur eine Überleitung in ein grösseres Zwangssystem: Connected TV oder Medienbeitrag?
Alles schon im Gespräch.
Die wussten das von Anfang an!
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

Bürger

Zitat von: schildzilla am 30. Juli 2013, 12:45
Also ist der Rundfunkbeitrag wohl doch nur eine Überleitung in ein grösseres Zwangssystem: Connected TV oder Medienbeitrag?
Alles schon im Gespräch. Die wussten das von Anfang an!
...das war schon die PC-Gebühr.
Nur hat es da noch zu wenige tangiert - und der Betrag war zu niedrig, als dass es breiten Widerstand gegeben hätte.
"Teile - und herrsche" + Salamitaktik.
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Rochus

Zitat von: Bürger am 30. Juli 2013, 14:24
......das war schon die PC-Gebühr.
Nur hat es da noch zu wenige tangiert - und der Betrag war zu niedrig, als dass es breiten Widerstand gegeben hätte.
"Teile - und herrsche" + Salamitaktik.

Aus diesem Grund, und das ist in mindestens drei Sitzungsprotokollen der Landtage NRW und SH nachzulesen, wurde der Beitrag durchgepeitscht. Denn wenn das nicht geklappt hätte, wäre die Gebühr um ca. einen Euro erhöht worden.

Ist nur fraglich, ob der Widerstand gegen den einen Euro auch so massiv gewesen wäre wie gegen den vielzitierten Paradigmenwechsel.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"