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Autor Thema: Rundfunkbeitrag verletzt unverhältnismäßig unsere Grundrechte  (Gelesen 2867 mal)

S
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Folgender Aufsatz zeigt, dass die Politiker vor 10 Jahren wussten, dass die Finanzierung des Rundfunks anders zu sichern war:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-die-reform-ist-auf-dem-weg-a-273927.html

Interessant wäre zu wissen, warum diese Strukturreformen vergessen wurden.


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Aus =11]http://web.ard.de/ard-chronik/index/1669?year=2003&rubric[]=11

Zitat
26.11.2003
ARD bildet Strategiegruppe zur Strukturreform

Die ARD richtet eine Strategiegruppe zum Thema Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Sie setzt sich zusammen aus der Intendantin und den Intendanten der neun Landesrundfunkanstalten und wird fallweise erweitert um Fachleute aus den Bereichen Verwaltung und Finanzen, Recht, Produktion und Programm. Die Leitung der Strategiegruppe übernimmt der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog. Eine wichtige Aufgabe der Strategiegruppe wird es sein, die von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen am 13.11. vorgelegten Vorschläge zu einer strukturellen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ihre Machbarkeit und ihre finanziellen Auswirkungen hin zu prüfen. Der ARD-Vorsitzende erneuert seine Mahnung, die gebotene Trennung der anstehenden Strukturdebatte von der Frage der Gebührenfindung einzuhalten. Eine direkte Verknüpfung der anstehenden Strukturdebatte mit der Frage der Gebührenfindung sei verfassungsrechtlich unzulässig.

Zum letzten Satz zitiere ich aus BVerfGE 119, 181 (11-09-2007), www.servat.unibe.ch/dfr/bv119181.html

Zitat
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 [95]). Der Genauigkeit dieser gesetzgeberischen Vorgaben sind allerdings durch die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten Grenzen gesetzt. In der Art und Weise, wie die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Funktionsauftrag erfüllen, sind sie frei. Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 [91]).


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Das geht weiter so:

http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++e1234446-4708-11d9-530a-003048429d94

Zitat
Im Zuge des jüngsten Verfahrens zur Rundfunkgebührenermittlung wurde seitens der Ministerpräsidenten der Bundesländer massiv in die Rundfunkfreiheit eingegriffen. Zu dieser Einschätzung kommt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nach Prüfung des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat deshalb die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einem Schreiben aufgefordert, Verfassungsbeschwerde ?wegen der sonst drohenden dauerhaften Beschädigung des Verfahrens einzureichen.

und dann folgte das schon erwähnte Urteil BVerfGE 119, 181 (11-09-2007), auch hier zu lesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070911_1bvr227005.html

Warum versuchten die Länder nicht weiter, wie sie taten, anstatt dieses verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag einzuführen? Das Urteil kann nicht ganz als Niederlage für die Länder betrachtet werden.


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Ich möchte etwas bemerken.

Verdi argumentiert nicht mit Abbau von Arbeitsplätzen, sondern mit Rundfunkfreiheit, denn mit Arbeitsplätzen kann man hier nicht argumentieren.

Es geht also um Rundfunkfreiheit der Anstalten vs. Grundrechte aller Bürger aus Art. 1, 2, 3, 4 und 5 des Grundgesetzes, dabei wurde auch die inflationäre Wirkung der Zwangsabgabe und der Glaubwürdigkeitsverlust des demokratischen Rechtsstaates in Kauf genommen. Wir sollen den Anstalten hier Geld auf Grund ihrer Rundfunkfreiheit geben, wie wäre es umgekehrt?


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d
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Hallo Sophia.Orthoi,

puh, ich weiß nicht, ob du das alles durchgelesen hast;
Aus welchem dieser Texte entnimmst du denn, dass der Rundfunkbeitrag unverhältnismäßig unsere Grundrechte verletzt?

Wie ich es verstehe, ging es vereinfacht ausgedrückt darum, welche Kriterien (2007, im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag) die KEF zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten anwenden kann und darf, um den Finanzbedarf zu rechtfertigen.
Diese Staatsverträge haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert (Rundfunkänderungsstaatsverträge (RfÄndStV), weshalb es m.M.nach verwirrend ist, aus diesen Urteilen zu zitieren.

Zwischenzeitlich erfolgte mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein grundlegender Wechsel in der Finanzierung durch das sog. duale Systems.
Schon im Oktober 2012 hat das Bundesverfassungsgericht im PC_Urteil entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten verletzt wird. Interessant an diesen Ausführungen ist die Feststellung, dass es sich bei der Erhebung nicht um eine Steuer handelt. Auch der oft vorgebrachte Vorschlag von sog. Zugangssprerren wurden als "unwirksames Mittel" interpretiert, "weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden." Dieser Argumentation wird man juristisch mit Sicherheit auch bei neuen Klagen analog fortführen.

Es bleibt somit relativ aussichtslos, diese Zwangsabgabe zu kippen. Wenn das Unterfangen erfolgreich sein sollte,
müsste eine Mehrheit unserer Bevölkerung energisch dagegen protestieren. Und das -um Gottes Willen- ohne die fragwürdigen Parteien!


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Aus welchem dieser Texte entnimmst du denn, dass der Rundfunkbeitrag unverhältnismäßig unsere Grundrechte verletzt?

Es gab eine mildere Lösung zur Sicherung der Finanzierung des Rundfunks. Diese war den Politikern bekannt, sie versuchten es sogar, aber gaben früh auf.

Wie ich es verstehe, ging es vereinfacht ausgedrückt darum, welche Kriterien (2007, im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag) die KEF zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten anwenden kann und

Nein, im Urteil ging es darum, nach welchen Kriterien die Länder vom Vorschlag der KEF abweichen dürfen.


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B

BM

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Hallo Sophia.Orthoi

Gute Recherche!

Hat mir gezeigt oder wieder in Erinnerung gerufen, wie die Interessen damals gelagert waren.
Wichtige „Drahtzieher“ sind genannt worden!

Wenn Steuber argumentiert hat „Man kann den Menschen nicht ständig neue Erhöhungen (der Fernsehgebühren) zumuten“, war das etwas scheinheilig und er hat sicher nicht an die Portemonnaies der kleinen Leute gedacht...
Es ging ihm darum, dem aus seiner Sicht linkslastigen (und gegen die CDU agitierenden) ÖRR die Mittel abzugraben.

Mir persönlich wäre eine Reduzierung des aufgeblähten ÖRR-Apparates auch sympathisch gewesen, - aus verschiedenen Gründen.

Allein die Sache hat mich damals nicht weiter beschäftigt,
erstens weil ich keinen Fernseher hatte
und zweitens weil damals galt: Jeder Zuschauer kann frei entscheiden ob er das Angebot für angemessen oder für zu teuer hält.
In letzteren Falle hätte er darauf verzichten können.

Das geht nun nicht mehr und das ist eine Riesensauerei und die Verantwortlichen dafür kann man zumindest mal beim Namen nennen (ohne auf juristische Spitzfindigkeiten und laufende Verfahren und auch die Interessenlage der Gerichte abzuheben)!


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