Hallo Sophia.Orthoi,
puh, ich weiß nicht, ob du das alles durchgelesen hast;
Aus welchem dieser Texte entnimmst du denn, dass der Rundfunkbeitrag unverhältnismäßig unsere Grundrechte verletzt?
Wie ich es verstehe, ging es vereinfacht ausgedrückt darum, welche Kriterien (2007, im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag) die KEF zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten anwenden kann und darf, um den Finanzbedarf zu rechtfertigen.
Diese Staatsverträge haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert (Rundfunkänderungsstaatsverträge (RfÄndStV), weshalb es m.M.nach verwirrend ist, aus diesen Urteilen zu zitieren.
Zwischenzeitlich erfolgte mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein grundlegender Wechsel in der Finanzierung durch das sog. duale Systems.
Schon im Oktober 2012 hat das Bundesverfassungsgericht im PC_Urteil entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten verletzt wird. Interessant an diesen Ausführungen ist die Feststellung, dass es sich bei der Erhebung nicht um eine Steuer handelt. Auch der oft vorgebrachte Vorschlag von sog. Zugangssprerren wurden als "unwirksames Mittel" interpretiert, "weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden." Dieser Argumentation wird man juristisch mit Sicherheit auch bei neuen Klagen analog fortführen.
Es bleibt somit relativ aussichtslos, diese Zwangsabgabe zu kippen. Wenn das Unterfangen erfolgreich sein sollte,
müsste eine Mehrheit unserer Bevölkerung energisch dagegen protestieren. Und das -um Gottes Willen- ohne die fragwürdigen Parteien!