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Autor Thema: Beitrag und Gebühr  (Gelesen 1550 mal)

P

Pit

  • Beiträge: 35
Beitrag und Gebühr
Autor: 05. Januar 2013, 18:57
"Gehen Sie in das Gefängnis, weil Sie nicht Fernsehen gucken wollen." - das schoß mir zuerst durch den Kopf. Und wie ich hier gelesen habe, bin ich damit nicht alleine.
Die Geschichte könnte absurder nicht sein und für die GEZ reichlich vertrackt werden. In diesem Fall scheint mir Renitenz äußerst angebracht.

Außerdem kriege ich vom Fernsehgucken Sehstörungen.

Der Beitrag ist im Kern eine versteckte (Wohnraum)-steuer.

Manchmal wird der Beitrag von der GEZ auch Gebühr genannt, d.h. die Begrifflichkeiten werden nebeneinander verwendet. Was vertragsrechtlich sich sicher auch beanstanden läßt. Mit beiden Begrifflichkeiten steht die GEZ auf dünnem Eis in Anbetracht des Umstands der Zwanfsmitgliedschaft, denn Beitragszahlungen beruhen auf Freiwilligkeit mit einer Spende z.B., Gebührenzahlungen, wenn konkret eine Leistung in Anspruch genommen wird. Ich denke, ohne mich im Näheren damit beschäftigt zu haben, dürfen Gebühren nur eingezogen werden bei einem Vertragsabschluß. Der sich jedoch jederzeit kündigen läßt (AGB).

Gruß
Pit

Nachtrag: Wer sein Radio angemeldet hat, sollte das auf jeden Fall weiter bezahlen und die Gebühr nicht komplett stornieren. Das könnte Schwierigkeiten vor Gericht geben.



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 19:15 von Pit«
In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann

M
  • Beiträge: 127
Re: Beitrag und Gebühr
#1: 06. Januar 2013, 10:17
Zur Erläuterung... Bisher haben wir Gebühren (nicht) gezahlt die an empfangsbereite Geräte gekoppelt waren. Also hatten wir die Möglichkeit der Nutzung und uns wurde unterstellt das wir das Angebot das wir finanzieren auch nutzen. War schon immer bedenklich...

Da der Aufschrei größer und das Volk langsam wach wurde hat man sich über die Rechtmäßigkeit Gedanken gemacht. Und so hat man sich daran gemacht ein unabhängiges Gutachten zu erstellen indem die Medienanstalten ein kleines Vermögen an einen Verfassungsrechtler zahlte der unseren "Staatsfernen" Ministerpräsidenten dann erklärte wie man das Volk übers Ohr haut. Da sich das gerade sicher etwas kriminell anhört will ich es vermeiden Paul Kirchhof hier namentlich als Urheber zu nennen :P

Aber das kannst du alles genau nachlesen...denn wir werden ja informiert, wenn alles zu spät ist xD

http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1453944/property=download/nid=8236/g73vou/Kirchhof-Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf

Und so kommt es plötzlich das wir einen Beitrag statt einer Gebühr zahlen. Und der Beitrag wird erhoben ohne das eine real messbare Gegenleistung erfolgt. Also unser Beitrag zum allgemeinwohl (von wem wohl?)


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

G

Geert

Re: Beitrag und Gebühr
#2: 07. Januar 2013, 03:41
Ist schon toll wie solch ein minderbegabter Jurist wie Paule noch Kohle macht. Einfach für die "Politik" ein Gefälligkeitsgutachten erstellen. Was qualifiziert Paule eigentlich dazu? Sein Job als Berufsbeamter vieleicht? Seine allseits bekannte Intelligenz? ;D

Schätze mal, Paule wird noch viel berechtigten Spott und Hohn erfahren.

lg geert


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