Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Mietvertrag umschreiben auf die tochter  (Gelesen 5881 mal)

q
  • Beiträge: 25
Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
#15: 06. Januar 2013, 03:06
Zitat
Begründung:

Der Wohnwagen gehört nicht zu seiner festen Meldeadresse und kann somit auch nicht befreit werden!

Frage:

- Ist das überhaupt zulässig?

Woher weiß die GEZ überhaupt von dem Wohnwagen?
Zum anderen wenn die GEZ von diesem Wohnwagen weiß würd ich ihr schreiben:
"..der Wohnwagen wird nicht benutzt....nur Stehplatz..Lagerung des Wohnwagens.."
Solange die GEZ ihm nicht nachweist das er dadrin wohnt (Erst- oder Zweitwohnsitz) können die auch keine GEZ Bebühren verlangen. Ob so ein Wohnwagen nun in der Garage steht, sonst 80km weiter gelagert wird weil er ja keine Garage hat, gibt es keine GEZ Gebühr.
Nur wenn der Wohnwagen als Ferienwohnung verwendet würde dann könnten die GEZ Gebühren verlangen, aber wie wollen die das rausfinden??


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 127
Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
#16: 06. Januar 2013, 09:09
wäre erstmal interessant zu wissen ob dieser wohnwagen denn eine eigene adresse hat / einen briefkasten an der parzelle existiert... da sicher beides nicht der fall ist wird der wohnwagen wohl auch nicht als zweitwohnung gelten. sonst könnte ich ja aus jedem zelt meinen hauptwohnsitz machen und mir die miete sparen :P

und unabhängig davon ist sein wohnwagen nicht anders zu werten nur weil er woanders steht. sein einkommen ist ja in diesem fall trotz wochenendbleibe nicht höher. und als regelsatzbezieher ist er definitiv zahlungsunfähig in bezug auf die haushaltsabgabe. das ist eben auch auf dem campingplatz so.

EDIT: Auszug aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-

§ 3
Wohnung

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.

(Quelle: http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm)

Daraus lässt sich schließen das ein Wohn"WAGEN", da sinngemäß nicht ortsfest, schonmal keine Wohnung darstellt. Im weiteren lässt der Vertrag auch nichts anderes verlauten. Also auch keine Beitragspflicht ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2013, 09:55 von MadmaXwe«
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
#17: 06. Januar 2013, 11:01
Zitat
meine Nachbarin hat eine 18 Jahre alte Tochter,die noch in Schulicher Ausbildung ist
und BAFÖG bekommt.Kann die Mutter den Mietvertrag auf ihre Tochter umschreiben
und so der GEZ/Beitragservice entgehen?

Du brauchst den Mietvertrag nicht umzuschreiben. Du schreibst der GEZ:
Hiermit melde mich meine Geräte ab. Ein Satz später schreibst du das für die Geräte deiner Tocher eine BAFÖG-Bescheinigung beliegt und somit dieser Haushalt zu befreien ist von der monatlichen GEZ Abgabe.

So müßte das hinhauen..

Das geht glaube ich nicht,da es ja heißt der Mieter einer Wohnung ist zahlungspflichtig.
Es geht ja um die Haushalts Abgabe oder irre ich mich da?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

M
  • Beiträge: 127
Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
#18: 06. Januar 2013, 21:14
Es geht ja darum das die Haushaltsabgabe vom Haushaltsvorstand zu zahlen ist. Und wenn dieser nunmal nachweislich auf Sozialleistungen angewiesen ist sollte er offiziell befreit sein. In wie weit nur das Einkommen des Haushaltsvorstandes ausschlaggebend ist weiß ich allerdings nicht aus dem Kopf... dazu sollten wir den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag konsultieren...

EDIT: §4 Abs.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

***
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

    auf dessen Ehegatten,
    auf den eingetragenen Lebenspartner und
    auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
***

Da nun also meim BaFöG auch die Eltern mit ihrem Einkommen bei der Feststellung der Bedürftigkeit mit einbezogen werden (weiß ich nicht sicher) sollte, wenn die Tochter dann per Mietvertrag als Haushaltsvorstand festgesetzt, sich ihre Befreiung also auch auf die Eltern ausweiten. Und da die Eltern jetzt nicht mehr selbst Haushaltsvorstand sind müsste sich die Teilnehmernummer wohl auch auf dei Tochter übertragen... Oder die Eltern müssten sich abmelden und im Gegenzug ihre Tochter anmelden...

Genauer Ablauf ist mir noch unklar


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2013, 21:32 von MadmaXwe«
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

 
Nach oben