wäre erstmal interessant zu wissen ob dieser wohnwagen denn eine eigene adresse hat / einen briefkasten an der parzelle existiert... da sicher beides nicht der fall ist wird der wohnwagen wohl auch nicht als zweitwohnung gelten. sonst könnte ich ja aus jedem zelt meinen hauptwohnsitz machen und mir die miete sparen
und unabhängig davon ist sein wohnwagen nicht anders zu werten nur weil er woanders steht. sein einkommen ist ja in diesem fall trotz wochenendbleibe nicht höher. und als regelsatzbezieher ist er definitiv zahlungsunfähig in bezug auf die haushaltsabgabe. das ist eben auch auf dem campingplatz so.
EDIT: Auszug aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-
§ 3
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(Quelle:
http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm)
Daraus lässt sich schließen das ein Wohn"WAGEN", da sinngemäß nicht ortsfest, schonmal keine Wohnung darstellt. Im weiteren lässt der Vertrag auch nichts anderes verlauten. Also auch keine Beitragspflicht