Ein paar Überlegungen, wild zusammengewürfelt:
Seit Beginn des Jahres ist die Empörung über den Rundfunkzwangsbeitrag doch erheblich abgeebbt. Wie immer bei solchen Sachen. Man hat seiner Empörung Ausdruck verliehen,
Dampf abgelassen und das wars. Mal googlen und sehen, wann die letzten Beiträge in entsprechenden Foren veröffentlicht wurden. Das mag hier nicht so sein, aber wer trifft sich
hier? Die schon immer, die ganz Zähen, die Verrückten und denen das ganze System sowieso nicht passt. Verkürzt, aber eine Zustandsbeschreibung. Nichts dagegen.
Fragt man in unmittelbarer Umgebung nach, erntet man vielfach nur Schulterzucken. Man kann sogar konkrete Beispiele nennen, den meisten gehts am Arsch vorbei. Sprüche, die
als Argumente herhalten sollen, gibts zu Hauf: Man kann ja doch nichts machen... dürfte der Spitzenreiter sein.
Es gibt eine Internetseite, dort werden Leute gelistet, die die Zahlung verweigern. Mein Respekt diesen Leuten. Aber die Anzahl dieser Menschen in Relation zur Gesamtzahl der Zahler ist erbärmlich. Woran kann es also liegen:
Im Gegensatz zum Gegner, der alle Vorteile auf seiner Seite hat (Geld, Medienpräsens, politische Unterstützung, perfekte Organisation (der "Apparat") in Form der ÖR selbst und des
restlichen Staatsapparates in Form von Gerichten, Vollstreckungsbeamten usw., werden hier Einzelmeinungen abgebildet, eine Organisationsstruktur besteht nicht. Jede Bürgerinitiative
funktioniert besser.
Die Leute, die von dem System leben, haben jeden Zugang zum System und setzen ihre Ansprüche viel rücksichtsloser durch, als sich die meisten Leute das träumen lassen. Denen geht es sonst wo vorbei, aus welchem Geld die sich bedienen. Die sichern sich ihren Arbeitsplatz. Wo brauch man sonst noch überbezahlte Kulturverwalter?
Was sollte man also machen?
1. Eine Strategie festlegen
Rechtfertigung dieses Systems in dieser Form in Frage stellen,
Aufzeigen dass bestimmte Begriffe wie Staatsferne, Bildungsauftrag und
was es sonst noch für Worthülsen gibt, eben nur Worthülsen sind. Unter Kultur
kann man alles subsumieren, aber braucht es dafür eine staatliche Verwaltung?
Auch Klopapier ist Kultur. Brauchen wir deswegen eine aufgeblähte Verwaltung,
die vorschreibt ob wir 2/3/4 lagiges Papier brauchen?
2. Mitstreiter suchen, möglichst mit einem gewissen Bekanntheits-
grad. Wenn z.B. bekannte Künstler den Mumm dazu haben, anschliessend
vom ÖR geschnitten zu werden, bitte auch diese. Soziale Einrichtungen,
Fachleute für öffentliches Recht und Haushaltsrecht. Verbraucherberatung,
Parteien und deren Vertreter zu eindeutigen Aussagen bewegen. Keine
Ausflüchte zu lassen, Fragen ggfs. (auch wenns nervt) immer wieder
stellen. Klarmachen, dass das Fernsehen keinen Sonderstatus hat,
sondern einen Teil des Unterhaltungs-/Nachrichtenangebotes darstellt.
Fernsehen ist keine Solidargemeinschaft wie die Sozialversicherung.
3. Fachkundigen Beistand (Rechtsanwälte) suchen, Stand des Verfahrens
("Wasserstandsmeldungen") veröffentlichen. Die Verfahren z.B. von
Sixt brauchen den Normalbürger im Normalfall nicht zu interessieren,
es dürfte aber interessant sein, wie das Gericht und die Sixtanwälte
den Komplex darstellen. Sixt dürfte sich keinen Fachanwalt für Familien-
recht genommen haben. Es dürfte einfacher sein, einen "Musterprozess"
anzustrengen und die örtlich zuständigen Gerichte darauf hinzuweisen,
als sich in Einzelverfahren mit (auf einen selbst)nicht zutreffenden
Gründen aufzureiben. Gerichte werden in den seltensten Fällen auf
Argumente des anwaltslosen Bürgers eingehen, wenn dieser verfassungs-
rechtliche Gründe geltendmacht. Sie werden allenfalls fragen, ob
die Härtefallregelung in einem Fall richtig angewendet wurde. Der GEZ
wird es nichts ausmachen, in diesen Einzelfällen Befreiung zu er-
teilen. Prozess tot, weiter gehts. Gibt genug andere, die man abgreifen
kann. Teile und herrsche gilt immer noch.
Der Verwaltungsakt ist eine Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalles. Durchgängige
Verstösse gegen das Sozialstaatsprinzip lassen sich nur durch Sammeln von
entsprechenden Entscheidungen (bei Nachbarn, Freunden usw.) belegen. -->
4. Beispiele suchen, die die Rechtswidrigkeit des Systems ÖR belegen
zu 2) auch interessant zur eigenen Klagebegründung:
Der Justizminister Hahn in Hessen erklärte gegenüber dem Focus, dass durch
die Haushaltsabgabe sein Haushalt eine Mehrbelastung in Höhe von rd. 55.000 €
erfahren habe. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Justizverwaltung
für jeden Richterarbeitsplatz mit Computer diese Abgabe bezahlen. Man könnte
natürlich vermuten, die oft beanstandeten langen Prozessverfahren liegen daran,
dass Richter fernsehen.
Die Lage ist ernster: Der Staat, seine Gliederungen, insbesondere Gemeinden, finanzieren
sich vereinfacht ausgedrückt durch Steuern, Gebühren und Abgaben (z. B. Zölle).
Der Geldgeilheit geschuldet, zwingen nunmehr die Bundesländer die Gemeinden, aber auch
den Bund, für Geräte die für dienstliche Verpflichtungen genutzt werden, eine Abgabe
zu zahlen, greifen dadurch aber indirekt auf Steuern und Gebühren zu. Bei Steuer
vielleicht noch hinnehmbar, bei Gebühren, die an und für sich lediglich ein Kosten-
ersatz für bestimmte Leistungen (KFZ-Anmeldung) sind, aber nicht. Da beide Beträge
aber im Gemeindesäckel nicht mehr unterscheidbar (zumindest nicht ohne immensen
Aufwand) sind, halte ich dies für einen ungerechtfertigten Eingriff in das Haus-
haltsrecht der entsprechenden Organe.
Im Falle der Bundesländer mag das noch angehen (weil diese ja das Gesetz gemacht haben),
beim Bund und den Gemeinden stellen sich allerdings Fragen. Dürfen die das? D. h.
in den Bundeshaushalt und in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen?
Die willkürliche Festlegung auf Empfangsgeräte, die für mich eine Maschinensteuer
darstellt (wann kommt die Kaffeemaschinenabgabe?)
ist ebenso ein Unding. Empfindliche Gemüter können Radio über Zahnplompen empfangen.
(Fernsehen dürfte nicht gehen).
Z.B. ist es so, dass Behörden keine Gerichtsgebühren bei Unterliegen zu zahlen haben.
Ebenso sind die Kirchen als ö.R. Körperschaften von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.
Das dürfte daran liegen, dass es keinen Sinn macht, die Kohle zwischen den Behörden
hin und herzuschieben. Bei der Haushaltsabgabe geht geht das auf einmal?
In letzter Konsequenz werden die Gerichtsgebühren, ggfs. auch die Steuern erhöht, damit
der Haushaltsposten Justiz wieder im Lot ist.
Jedenfalls ist defacto die Steuerfinanzierung schon eingeläutet. Also warum nicht komplett
über die Steuer? Problem für den Apparat: Offenlegung der Finanzen. Dann muss öffentlich
diskutiert werden, was den Absahnern natürlich nicht passt. Dann muss man damit aus-
kommen, was im Haushalt ausgehandelt und beschlossen wurde. Art und Umfang müssten vor-
her festgelegt werden. Es gäbe wie bei Printmedien ein Redaktionsstatut, um den direkten
Einfluss des Eigentümers auszuschliessen.
Weiterer Ansatz.
Schon mal gemerkt, dass die Miete Umsatzsteuerbefreit ist?
Der Gesetzgeber hat in früheren Zeiten der Wohnung nicht nur im Strafrecht, sondern
auch über das Steuerrecht quasi als privatem und sozialem Schutzraum einen besonderen
Status verliehen. Das ausgerechnet der Steuerrechtler Kirchhoff mit dem Konstrukt
"Haushaltsabgabe" diesen Status unterläuft, halte ich für einen Treppenwitz.
Die Argumentation der Befürworter ist so schwach, dass man jede Logik für diese Steuer
nur mit formalen Machtmitteln, nicht durch eine ins System passende Logik begründen
kann. Dies ist normalerweise nur in der Kirche und sonstigen autokratischen Systemen möglich.
(Die Erde ist eine Scheibe!).
Gerade eingefallen: Ausnahme, die Umsatzsteuer. Lt. BGH ist die einzig erkennbare
Systematik der Umsatzsteuer, Einnahmen erziehen zu wollen.
Dem ganzen Gesetzeswerk fehlt jede soziale Rechtfertigung.
Das Besserverdienende hier bessergestellt sind, liegt auf der Hand.
Ich möchte hier aber nur einmal das untere Ende der Einkommensskala
beleuchten. Bestimmte Bevölkerungsgruppen können befreit werden.
Die Gruppen werden zwar unter §§ SGB .... bezeichnet, aber nicht
jeder kann etwas damit anfangen. Problematisch wird es, wenn
jemand nicht zu einer dieser Gruppen gehört. Die Möglichkeiten
der Härtefallregelung werden in den Info-Machwerken nicht/bzw.
unzureichend erklärt, (bitte nachsehen Aufklärungspflicht der
Sozialbehörden im SGB) im Zweifelsfall erfolgt eine Ablehnung.
Beispiel: Person A: 730 € Erwerbsunfähigkeitsrente. Analog dazu Person B:
EU-Rente + Aufstockungsbetrag vom Sozialamt, Beträge in der Gesamthöhe gleich, ent-
spricht in dieser Wohnlage Hartz IV. Scheint aber auf Dienstanweisungen zu beruhen,
da ausser der Ablehung nie eine Rückfrage kam, sich dies ggfs. vom Sozial-
amt bescheinigen zu lassen, was ja beim Aufstocker geschehen war. Die Gemeinden
dürften sich aber auch wehren als Ausführungsorgane für den Moloch Ö.R.
zu fungieren. Die haben ihre eigenen Probleme und müssen ggfs. auch
ihre Personalkosten der Kommunalaufsicht offenlegen.
Besonders pikant: Der Pfändungsfreibetrag liegt bei rund 1050,--€.
In beiden Fällen nichts zu holen (die Wohnungen entsprechen dem
Einkommen). Die später beauftragten Vollstreckungsbeamten von
Gemeinde oder Zoll dürfen sich dann umsonst die Haxen ablatschen.
Zusatzproblem: Im Laufe der Zeit könnten sich Beträge summieren. Stirbt
der Schuldner, ist ggfs. ein gutmeinender Angehöriger, der natürlich
kaum auf die Idee kommt, zu prüfen ob der Angehörige Schulden hat,
als Erbe in der Pflicht. Bei diesem System halte ich es für möglich,
dass der Erbe dann in Anspruch genommen wird. Sippenhaft der neuen
Art.
Frage: Mit welcher Rechtfertigung tritt dieser ÖR Saftladen
auf, steuerrechtliche (Steuerpflicht von Transferleistungen,
und sozalrechtliche Regelungen) mal kurz beiseite zu schieben
und eigene Masstäbe anzulegen. Mal einfach: Würde ein verständiger
Mensch mit entsprechend geringem Einkommen ein ABO in Höhe der
Haushaltsabgabe z.B. bei einem Verlag eingehen?
Es scheint indula in Mode zu kommen, Gesetze so zu formulieren, dass die Sachbearbeiter entscheiden können was sie wollen. (s. Hartz IV, die Prozesswelle dürfte nicht
am Anspruchsdenken der Betroffenen liegen). Trifft natürlich die ganz unten, die teilweise
die Schweinereien gottergeben hinnehmen. Sozialstaat geht anders.
Zumindest fair.
Die einfachsten Regelungen des Sozial- u. Steuerrechts werden mal eben ausgeblendet. Zur Erinnerung: Leistungen des Sozialrechtes werden nicht für Luxus, sondern für den Ausgleich von Benachteiligungen gewährt. Kommen demnächst die klammen Kommunen mit einer Theaterabgabe?
Wird die Rente beim obigen Beispiel dann auch um die Haushaltsabgabe
erhöht? Wird das Wohngeld erhöht? Haushalt geht ja nur in der Wohnung.
Oder ist der Campingkocher im Zelt auch ein Haushalt?
Bei Hartz IV erhalten die Betroffenen eine Bescheinigung für die Befreiung.
Wenn dass alles rechtlich einwandfrei ist, könnte man diese Bescheinigung
im Wege des Datenaustausches übermitteln. Trifft auch fürs Einkommen zu.
Aber hier prallt man dann mit dem "Steuergeheimnis" aufeinander. Mit welchem Recht verlangen die Ö.R. den Nachweis der Leistungs u n fähigkeit? Bar jeder Logik. Was man nicht hat, kann man nicht nachweisen. Und, sehr wichtig:
die Leistung ist ja nicht verlangt. Das Sozialbehörden Unterlagen brauchen
ist klar. Die sollen ja auch etwas liefern (zahlen).
Wohl kalkuliert, dass Menschen Anträge verspätet oder garnicht stellen.
Im Mietrecht gibt es den Begriff "die Miete ist reduziert/gekürzt",
wenn die Mietsache einen Mangel hat. Könnte man hier analog einführen.
Eine Zahlungspflicht besteht nicht wenn ... Sollten sich die Verhältnisse
ändern, besteht Mitteilungspflicht. Soviel zum Thema Bürokratieabbau.
Also: Das Hauptproblem ergibt sich aus der grundsätzlichen Zahlungspflicht
bei innehaben einer Wohnung. Damit wäre auch eine Kopulationsabgabe machbar.
Vielleicht ein reziproker Wert zur Geburtenrate angereichert mit einer
Alterskomponente. Ein klarer Wert, ab wann überhaupt gezahlt werden muss, fehlt
gänzlich. Darf die Beurteilung dem Sachbearbeiter überlassen?
Sozialgesetze sind Bundesgesetze. Dürfen die Länder dermassen in die dort
gewährten Leistungen eingreifen?
Angenommen, die Haushaltsabgabe wäre ein Bundesgesetz:
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit, die Vermieter (analog Einzug der Umsatzsteuer durch Unternehmer) dazu zu zwingen, diese Abgabe miteinzuziehen?
Könnte man fortsetzen ...