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Autor Thema: ARD-,ZDF-, Radio-Beitrag rechtlich gesehen  (Gelesen 1770 mal)

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  • Eigenständig seit 1993, wohnhaft DDR-Gebiet
ARD-,ZDF-, Radio-Beitrag rechtlich gesehen
Autor: 28. Dezember 2012, 11:46
 Liebe ungewollte Mitglieder des ÖRR-Verein, - Bund oder dgl.
 Seit 2013 ist eine GEZ-Gebühr in einen ARD,ZDF, Deutschlandradio - Beitrag umbenannt.Was bedeutet das für den Einzelnen? Nach wie vor werden von einer nicht näher benannten Service-Stelle Gebühren- nunmehr Beitragsbescheide erlassen, womit Geldbeträge zur Nutzung von öffentl. rechtl. Rundfunkmedien beim Bürger erhoben werden. Sollte man sich Fragen, welche Rechtsordnung in Deutschland trifft hierfür zu. Allgemein zahlt man wo Beiträge? In Parteien = Mitgliedsbeitrag, beim Fußballclub = Clubbeitrag, in der Gartensparte = Mitgliedsbeitrag u.s.w. Sind wir Mitglied des Rundfunkverein oder Medienverein? Besteht hierbei als Mitglied Mitspracherecht zu den Sendungen? Aber wir zahlen Beitrag zur Nutzung (Nutzungsbeitrag) für ausgestrahlte Sendungen die unter Aufsicht der Besatzungsmächte des II. Weltkrieg stehen. Klingt irgendwie komisch ist aber nachvollziehbar! Was ist nun der Beitragsbescheid? Ein Verwaltungsakt? Eine privatrechtzliche Forderung? Und wie kann ich eine derartige Forderung klassifizieren? Nun seht Euch Euren vorliegenden Bescheid mal genau an. Sehr allgemein wird hier das ARD,ZDF und Radio benannt, dazu ein Beitragsservice und eine Mitgliedernummer für die datenrechtliche Zuordnung. Keine Person oder Verantwortlicher der den Bescheid erlässt, demnach ergeht dieser fragliche Bescheid ohne gesetzliche Haftung, demnach formfehlerhaft und braucht nicht ausgeglichen werden. Zumal eine Mitgliedschaft mit dem Ausgleich des Beitrages von Dritten beim Zahlenden unterstellt werden kann.
Wer Recht haben will, sollte sich mit dem aktuellen Recht für Deutschland auseinandersetzen bevor man klagt :). Viel Spass dabei und Geduld wünscht Euch
Eigenständiger     


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