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Autor Thema: Bundesgesetzblatt Nr. 15 Teil 1 vom 23.04.14  (Gelesen 3845 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Dies habe ich von einem Mitstreiter zugeschickt bekommen.

Kann man damit etwas machen?

Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 15 vom 23.04.14, ab Seite 380:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s0380.pdf#__bgbl__%2F%2F*



Entscheidung des Bundesverfassungsgericht

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 25.März 2014 ….......wird die Entscheidungsformel veröffentlicht.

1. Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder..........

in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.


….

4. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2015, 19:25 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich kann die Seite nicht öffnen, darum kann ich auch den Text nicht lesen.
Worauf bezieht sich denn die Unvereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG?
Zitat
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

u
  • Beiträge: 185
  • ohneARDZDFGEZbesser
Der ZDF-Fernsehrat ist nicht verfassungskonform mit einer Überzahl von staatsnahen Personen besetzt.
Das sollte mit einer Regelung bis zum 30.06.2015 verfassungsgemäß geregelt werden.

http://www.emr-sb.de/tl_files/EMR-SB/content/PDF/Publikationen/EMR_Das%20aktuelle%20Stichwort_ZDF_20140325.pdf

Viel Zeit ist nicht mehr.


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  • IP logged

  • Beiträge: 7.393
Freilich kann man damit was machen; man sollte es sogar in jede Klage einbauen.

Stärker kann man doch die Mißachtung des BVerfG bzw. sogar die Mißachtung des Bundes gar nicht zur Geltung bringen, wenn das die mit den Klagen befassten niederen Gerichte ignorieren?

Stellt sich für mich die Zwischenfrage, wer zum Bezug des Bundesgesetzblattes verpflichtet ist? Denen darf man dann doch direkt unterstellen, daß sie Bundesrecht ignorieren? Oder anders, hat es eine Pflicht eines jeden nationalen Gerichtes, das Bundesgesetzblatt zu beziehen?

@karlsruhe

Dein Link klappt so nicht; das Dokument läßt sich für nicht registrierte User nur via Bürgerzugang aufrufen und lokal speichern, wenn Cookies, Scripte, Pdf und Co im lokalen Browser zugelassen sind.

#
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0380.pdf%27]__1431980595121
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Der Link zum genannten Dokument ist in ## eingefasst; also bitte so, wie dargestellt, nicht anklicken.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,
schaut mal hier....bin über einen anderen Weg auch bereits schon auf das ganze Aufmerksam geworden:
Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14120.msg94622.html#msg94622

Die Bundesländer (Ministerpräsidenten) müssen den 17. RÄStV bis zum 30.06.2015 unterschrieben haben. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch alle Minister brav tun werden....

Hier auch nochmal der Link zu dem direkten Vergleich (Alt/Neu):

http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Synopse_ZDF-StV_E__-_Medienrecht_Uni_Koeln.pdf

So lange gilt (meinem Verständnis nach) noch der alte Vertrag in seiner jetzigen Form.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:34 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wobei diese "Änderungen" meiner Ansicht nach im besten Fall Augenwischerei sind, aber noch schlimmer sind die Teile, die ganz offensichtlich durch verwaschene Formulierungen noch verschlimmert wurden.
Seht Euch doch nur mal § 6 auf Seite 5 an. Da stehen einem die Haare zu Berge!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
  • Beiträge: 380
Genauso unsinnig ist, dass dem Land Berlin im ZDF-Fernsehrat ein Lebensbereich "Internet" zugesprochen werden soll, ohne dass man sich auch nur annähernd im Klaren ist, was das überhaupt beinhalten soll bzw. wie dies vom Lebensbereich "Digitales" des Landes Bayern abzugrenzen ist,

dazu:
http://simonweiss.cc/2015/05/lebensbereich-internet/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:39 von Bürger«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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