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Autor Thema: Rundfunkbeitragsermäßigung für Behinderte mit Merkzeichen RF - Urteil 2012  (Gelesen 2125 mal)

T
  • Beiträge: 168
Das faktische Gebundensein eines behinderten Menschen an die eigene Wohnung aus medizinischen Gründen berechtigt in der Regel zur Befreiung von der Rundfunkgebühr. Dies entschied das bayerische LSG in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil (Urt. v. 25.09.2012 Az. L 3 SB 15/12) und gestand einem Schwerbehinderten Mann das hierfür notwendige "Merkzeichen RF" zu.

Näheres findet sich hier: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayerisches-lsg-urtei-l3sb1512-merkzeichen-rf-rundfunkgebuehren-behinderung/


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Sehr gut!  Endlich mal eine gute Nachricht!

Denn so langsam begann ich das Vertrauen in unser Rechtssystem zu verlieren.  In diese "Demokratie", die faktisch keine mehr ist seit dem eine Mediendiktatur durch ARD, ZDF und DR eingeführt werden soll, habe ich das Vertrauen bereits verloren.  Und in diese Lobby-Politiker, die beim Machwerk Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag mitgewirkt haben, sowieso.

Venceremos!  Es gibt keine Alternative zur Freiheit!



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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

 
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