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Autor Thema: Kündigen an der Richtigen Stelle.  (Gelesen 1690 mal)

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obelix

Kündigen an der Richtigen Stelle.
Autor: 09. Dezember 2012, 10:48
Lange Rede kurzer Sinn!
Viele Wissen nicht das zur Zeit viel darüber Spekuliert wird was die BRD seit 1945 war und nach
der Wiedervereinigung seit über 20 Jahren tatsächlich ist. Erstaunlicher weise eine GmbH wie eine
Firma mit Frau Merkel als Geschäftsführerin. Dasselbe gilt fürs Finanzamt und Gerichte. Alle stehen
sie im Handelsregister. Außerdem wird seit der Wiedervereinigung durch das GG ausdrücklich eine
Verfassung Verlangt. Die nur Gültigkeit erlangt wenn sie in völliger Freiheit mehrheitlich gewählt wird.

Um es Mappusmäßig zu sagen: Wir müßen Mutti zu Weihnachten Fristlos Kündigen.

Ansonsten ist es ein vorlaufendes Konkludentes Handeln ( Stillschweigende Willenserklärung)!

Ich hoffe niemand hat ein Problem mit den Kündigungsgründen ;D.

Und genau so wird klar welche wahren Intressen dahinterstehen.

Ein 7min Gespräch mit einem Finanzbeamten der sich im § Dschungel richtig gut auskennt
You Tube - Steuern in der BRD GmbH - Souveränität Deutschland ...  ??? 

Wie Heist es so schön: "Die Römer die Spinnen doch". Und wer hat das Beamtentum Erfunden  ::)

Viel Spaß beim anhören.
     


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