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Autor Thema: Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV) de facto gescheitert  (Gelesen 82 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
DIMBB, 26.08.2025
Zitiert: Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV) de facto gescheitert
Von Heiko Hilker
https://dimbb.de/zitiert-rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag-8-maestv-de-facto-gescheitert/

Grüne Fraktion Sachsen, 14.08.2025
Pressemitteilung
Fährt die Sächsische Regierung den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an die Wand?
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2025/faehrt-die-saechsische-regierung-den-rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag-an-die-wand/

„Nachfrage zu Drs 8/3467: Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)“ (Drs 8/3778) (PDF, 1 Seite, ~170kB)
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3778&dok_art=Drs&leg_per=8

Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage: „Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)“ (Drs 8/3467) (PDF, 2 Seiten, ~250kB)
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3467&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&
Zitat von: Sächs. Staatsregierung auf Kl. Anfrage: „Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)“ (Drs 8/3467)
[...]

Frage 1:
Was ist die rechtliche Grundlage für die Aussage der Staatsregierung „Solange jedoch keine vollständige Unterzeichnung durch alle beteiligten Länder vorliegt, kann der Staatsvertrag bereits aus rechtlichen Gründen dem Sächsischen Landtag nicht zugeleitet werden“?


Frage 2:
Gilt diese rechtliche Grundlage exklusiv im Freistaat Sachsen, da in anderen Ländern (z.B. NRW, Schleswig-Holstein) die Zuleitung an die Landtage bereits stattgefunden hat?


Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:
Ein nicht von allen Staatsvertragsländern unterzeichneter Staatsvertrag kann nicht in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund sehen die Regeln der Kabinettsarbeit in Sachsen vor, dass Staatsverträge dem Landtag erst nach vollständiger Unterzeichnung zur Zustimmung zugeleitet werden. Bei Medienänderungsstaatsverträgen ist die Unterzeichnung aller 16 Länder erforderlich.

Der Umgang mit nicht vollständig unterzeichneten Staatsverträgen wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt.

Frage 3:
Hat der Ministerpräsident den Staatsvertragsentwurf unterzeichnet, wenn ja wann?


Nein.

Frage 4:
Wenn keine Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten erfolgte, unterscheiden sich die Gründe für die Nicht-Unterzeichnung von den Gründen der Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen-Anhalt laut deren Protokollnotiz?


Die Protokollerklärungen Bayerns und Sachsen-Anhalts, die die abschließende Unterzeichnung des Staatsvertrages unter Vorbehalt stellten, sind maßgeblich auf die aus Sicht der Länder im Ergebnis nicht begründeten Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zurückzuführen. Auch aus sächsischer Sicht ist nicht zuletzt aus Respekt vor der Entscheidungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts die Unterzeichnung eines Staatsvertrages, der gegenwärtig dort streitbefangen ist, nicht angezeigt.

Frage 5:
Ist das Verfahren der Zuleitung an den Sächsischen Landtag und die damit verbundene Möglichkeit einer parlamentarischen Befassung aus gegenwärtiger Sicht der Staatsregierung weiterhin offen und wenn ja, wie lautet der Zeitplan bis zu einer Übersendung der Ratifizierungsurkunde bis 30. November?


Sollten bis zum Ablauf des 30. November 2025 nicht von allen Ländern Ratifikationsurkunden beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt worden sein, ist der Staatsvertrag gegenstandslos. Da derzeit keine Bereitschaft von ARD und ZDF erkennbar ist, den Protokollerklärungen von Bayern und Sachsen-Anhalt zu entsprechen, wird die Wahrscheinlichkeit aufgrund des zeitlichen Ablaufs – selbst unter Zugrundelegung außerordentlicher Sitzungstermine – immer geringer, das Ratifikationsverfahren noch abschließen zu können.

[...]

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