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Autor Thema: Offener Brief an ÖRR - Die große Sommerkündigung des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 334 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tichys Einblick, 25.07.2025
Offener Brief an Intendanten des ÖRR
Die große Sommerkündigung des Rundfunkbeitrags: jetzt 18,36 Euro sparen
Mit der Ausstrahlung des teilweise akustisch unverständlichen Interviews mit der AfD-Chefin liefert die ARD den perfekten Grund, die Überweisungen einzustellen und erst einmal in aller Ruhe ein bevorstehendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht abzuwarten, das beide Anstalten betrifft.
Von Alexander Wendt
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/die-grosse-sommerkuendigung-des-rundfunkbeitrags-jetzt-1836-euro-sparen/#google_vignette
Zitat von: Tichys Einblick, 25.07.2025, Offener Brief an Intendanten des ÖRR - Die große Sommerkündigung des Rundfunkbeitrags: jetzt 18,36 Euro sparen
Sehr geehrter Herr Hager, sehr geehrter Herr Dr. Himmler, wissen Sie, was ich am vergangenen Sonntag getan habe? Ihre Justiziare können Ihnen, also dem ARD- und dem ZDF-Intendanten, auf Nachfrage gern bestätigen, dass ich Ihnen meine abendliche Tätigkeit aufrichtig wiedergebe. Ich habe nach der Art und Weise, wie das ARD-Sommerinterview mit Alice Weide verlief, meine Rundfunkgebührenlastschrift gekündigt. Das ging sehr flott. Im Onlinebanking braucht es dafür keine drei Minuten. Seitdem gibt es technische Probleme bei der Übertragung von meinem Geld auf Ihre Anstaltskonten. [...]

[...] Vor allem verstanden die Zuschauer ab der zweiten Gesprächshälfte kaum noch etwas von den Antworten Weidels. Die Kamera der ARD zoomte immer wieder eifrig zu der Lärmriege auf der anderen Seite, und machte sie damit zur Neben- , zeitweise auch zur Hauptdarstellerin.

Moderator Preiß seinerseits wandte sich als Kommentator dieses kleinen Fernsehspiels mit anzüglichem Lächeln und der Bemerkung ans Publikum: „Frau Weidel sagt gerne mal, dass sie was nicht verstanden hat.“ Ich weiß, darüber amüsiert man sich nebenan im ARD-Hauptstadtstudio – wo man das Gespräch ohne jede Störung hätte aufnehmen können – ganz köstlich, [...].

[...]

Der Bus mit den militärischen Lautsprechern, Herr Hager, Herr Dr. Himmler, stand im Halteverbot, der kleine als Demonstration etikettierte Brüllaufmarsch fand innerhalb der Parlamentsbannmeile statt. Mit einigen wenigen Polizeikräften an Ort und Stelle wäre es also gar nicht laut geworden. Die ARD hätte zweitens – da der Lärm ab Sonntag 15 Uhr nun doch herüberdrang – das Interview unterbrechen können, bis die Beamten das Spektakel beendeten. Oder ins Studiogebäude wenige Schritte nebenan umziehen.

Vor allem aber, und darauf kommt es in dieser kleinen Kündigungsschrift am meisten an, bieten Mikrofontechnik und IT heute alle Möglichkeiten, Störgeräusche so weit wegzufiltern, dass erstens der Interviewpartner die Fragen und zweitens der Zuschauer das Gespräch versteht. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die ARD an diesem Tag ein nach allen beliebigen Standards nicht sendefähiges Gespräch aus Inkompetenz oder böser Absicht ausstrahlte. Sie tat es, und unternahm nichts, um ihren Zuschauern die Antworten Weidels zugänglich zu machen.

[...] Der Schreiber dieser Zeilen interessiert sich weder für das Vorabendprogramm noch die Tatorte und anderes aus der ARD-ZDF-Kiste, aber als politischer Autor und Journalist für die Aussagen eines Politikers oder eine Politikerin im Interview. Hier geht es ausdrücklich nicht um die Frage, wie ein einzelner Zuschauer zu der interviewten Person steht.

Lässt sich das, was jemand sagt, nur mit großer Mühe, Lippenlesen oder gar nicht mehr verstehen, dann erfüllt der Sender schlicht den Staatsvertrag einschließlich des Medienstaatsvertrags nicht. [...]

Wer etwas ohne formalen Wert sendet, kann keinen Anspruch auf ungeschmälerte Zahlung erheben. Bisher lautete das Argument der öffentlich-rechtlichen Hierarchen gegenüber denjenigen, die sagen, sie würden deren Angebot gar nicht sehen und hören wollen, immer: Aber sie könnten es doch tun. Das läuft hier, verehrte Intendanten, offenkundig ins Leere. Mit dem, was die ARD am 20. Juli zuließ, lieferte sie eine Begründung für einen Zahlungsstopp, deren Bedeutung sie möglicherweise selbst noch nicht überblickt. Die Anstalt wechselt gewissermaßen auf ein anderes Spielfeld mit härteren Regeln, über die demnächst das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

[...]

Bis zu diesem Nichtinterview vom 20. Juli 2025. Denn dass es sich um den Gebrauch ihrer redaktionellen Freiheit handelte, als sie akustisch unverständliche Szenen ausstrahlte, dürfte die ARD in ihrem eigenen Interesse nicht vortragen. Sollte sie sich auf ein Missgeschick herausreden wollen, dann unternahm sie offenkundig nicht das Geringste, um dessen Folgen zu beheben, was technisch, siehe oben, ein Kinderspiel gewesen wäre.

Wer sich also schon länger mit dem Gedanken trug, an seiner Rundfunkgebührenlastschrift etwas zu ändern, der kann das ab jetzt genau mit diesem Vorgang begründen. Und zwar in Verbindung mit einer rechtlichen Auseinandersetzung, die in diesem Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erst richtig anläuft. Über diesen Rechtsstreit erfahren Sie nichts Brauchbares bei ZDF und ARD, dafür aber hier in diesem völlig gebührenfreien Medium.

[...]

Am 1. Oktober 2025 um 10 Uhr beginnt nun dieses Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az. 6 C 5.24), das erstmals klären soll, ob ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Gebührenzahlern und öffentlich-rechtlichen Anstalten besteht, also, ob die Bürger für ihr Geld eine vertraglich bestimmte Leistung verlangen und bei Nichterfüllung ganz oder teilweise die Zahlung verweigern können. Bisher bestreiten die Verantwortlichen der Anstalten jede Wechselseitigkeit.
Egal wie politisch einseitig, manipulativ und lächerlich das Programm – es falle samt und sonders unter redaktionelle Freiheit nebst Missgeschicken, und dafür sei eben der festgesetzte Preis zu zahlen, Punkt, Ende. Anderenfalls droht Gefängnis.

[...]

Experten empfehlen, gegen den Bescheid, der dem Zahlungsstopp folgt, formalen Widerspruch einzulegen und darin auch auf das kommende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verweisen, und am besten offenzulassen, ob und unter welchen Umständen man die Zahlung wieder aufnehmen würde.

Was bedeutet das nun für die Kündigung des Rundfunkbeitrags? Im Fall des Autors steht das noch nicht fest. Vielleicht gibt es eine finanzielle Differenzierung zwischen ARD und ZDF, vielleicht geht das Geld erst einmal auf ein Notaranderkonto bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Möglicherweise läuft es auf eine Leistungskürzung im Sinne der oben erwähnten Klage hinaus. Um einen früheren Wirtschaftsminister abzuwandeln: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich ARD und ZDF vorübergehend nichts mehr liefere, aber die Zahlung später wieder aufnehme. Oder auch nicht. Diese Vielfalt der Möglichkeiten bietet Verfahren für jeden Geschmack und jedes Temperament. Aber jetzt einfach die Zahlung von 18,36 Euro weiterlaufen zu lassen, das hieße, eine Gelegenheit nicht zu nutzen.

Es gibt nur einen Weg, um die Aufmerksamkeit der Öffentlich-Rechtlichen zu erlangen. Und das ist der finanzielle, genauer: die Definanzierung. Auf nichts sonst reagieren die Senderhierarchen. [...]

Noch, verehrte Herren Hager & Dr. Himmler, können Leute wie Sie ein wenig mitentscheiden, wohin die Reise geht. Ab einem bestimmten Punkt allerdings nicht mehr. Dann kann nichts den Lauf der Dinge stoppen.

Mit geldlosen Grüßen, aber in Resozialisierungsfragen ganz der Ihre,
Alexander Wendt

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • Beiträge: 1.178
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich am 20. Juli 2025 sein Waterloo selbst geschaffen, indem er unter den Augen von Millionen von Zuschauern seine Maske endgültig hat fallen lassen. Hier gibt es wahrlich nichts zu beschönigen und auch keine Ausflüchte mehr.

Frau Schlesinger sagte in einem Interview im Dezember 2019: "Wir sind ein Teil des Rückgrats der Demokratie." Als solches hat sich der Öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt endgültig delegitimiert.
Vielleicht ist es vielen noch gar nicht bewußt, oder sie können die Tragweite dessen, was an diesem Tag abgelaufen ist noch nicht erfassen.
Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, ob nun vorsätzlich oder nicht ist dabei egal, offen gegen einen demokratischen Grundsatz verstoßen. Er war an dem Versuch beteiligt eine politische Partei mundtot zu machen. Und es ist völlig egal, um welche Partei es sich dabei handelt. Heute war es die AfD, morgen könnte es sich schon um eine andere handeln. Das ist der sichere Weg in eine Diktatur.

Demokratie lebt von Vielfalt, und auch von Gegensätzen. Das sollten die Verantwortlichen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks eigentlich wissen. Nicht umsonst sind sie gesetzlich zur Neutralität und auch Ausgewogenheit verpflichtet.

Auch mit reiner Inkompetenz, was alleine schon schlimm genug wäre, kann dieses Versagen nicht mehr gerechtfertigt werden. Was hätte man denn beispielsweise gemacht, wenn es nicht diese Chaoten auf der anderen Seite gewesen wären, sondern wetterbedingt kräftige Regenschauer? Wäre man dann auch einfach draußen sitzengeblieben und hätte sich ne Stunde lang vollregnen? Wohl kaum. Man hätte den Interviewort nach Innen verlegt.
Aber genau das ist am Sonntag nicht geschehen und es war auch nicht gewollt.

Nach dieser Nummer hat der unausweichliche Zwangsbeitrag endgültig jegliche Berechtigung verloren.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
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Darauf, ob es letzte in der vom Rundunk adressierten Allgemeinheit aber nicht beitragspflichtigen Gruppe bemerkt hat, kommt es nicht an. Es reiche doch die theoretische Möglichkeit es bemerken zu können, auch wenn nur Personen die in Raumeinheiten wohnen oder schlafen überwiegend zur Finanzierung herangezogen werden, sofern diese Information bekannt ist. Was macht eine Person der Gruppe der Allgemeinheit die "schwarz" respektive ohne aktive Anmeldung bei einer Meldebehörde (EMA) keine Vermutung über die Inhaberschaft einer Wohnung auslöste, jetzt als Protest? Könnte diese überhaupt protestierten oder ist der strukturelle Schaden nicht schon so tief, dass es einer grundsätzlichen ÄNDERUNG im Land braucht um diese Konflikte aufzulösen. Werden solche Gräben weiter vertieft, so führt es rein theoretisch zur Möglichkeit, dass Abstimmungen zwar nicht im gleichen Schritt, jedoch mit dem Ergebnis der Neuordnung, erfolgen. Im Prinzip läuft das bereits und es es beschleunigt sich, da gefühlt zwei Drittel der Verantwortlichen nicht verstanden haben, warum sie nicht gewählt werden. Wenn ihr es nicht lösen könnt, andere werden es lösen. Das bedeutet, dass auch die Teile die eine Hand über das System gehalten haben, nicht mehr in der gleichen Weise benötigt würden. Es ist völlig unverständlich, was daran so schwer zu verstehen ist. Eine Lösung könnte wohl darin bestehen, den aktuellen Brandbeschleuniger abzuschalten, und grundlegend neu zu starten. Angefangen mit der Aufarbeitung des Skandals der seit 2013 dazu läuft.


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Z
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In den alternativen Medien geht die Sache ja schon seit einer Woche um, erst recht Spekulationen über die absichtliche Beimischung der externen Protestgeräusche (sehr wahrscheinlich und in den jeweiligen Kommentaren von Tontechnikern bestätigt), die technische mögliche Herausfilterung der Störgeräusche erfolgte auch in der Nachbearbeitung nicht, die genaue Kenntnis der Provokateure vom Aufzeichnungsbeginn und zum Schluß die scheinbar unfähige Polizei, dem Spektakel ein kurzes Ende zu bereiten - schließlich sind Versammlungen im "befriedeten Bereich" des Parlaments verboten bzw. genehmigungspflichtig, der Bus parkte im Halteverbot und demnächst wissen ja auch die Islamiskis, wie sie unbehelligt ihre zukünftig geplanten Terroranschläge tarnen können...

Das Grundproblem ist, daß der ÖRR nicht erkennt, daß der Schuß bei solchen Sachen inzwischen nach hinten losgeht, Weidel bekommt mehr Sypathiepunkte, Youtuber aus dem konservativen Spektrum doppelt soviele Follower ("Clownswelt" vs Böhmermann) und die Zuschauer sind nicht alle so blöd, für wie sie gehalten werden...

Die Frage ist jetzt: Wie schafft man es, aus unzufriedenen Zwangszahlern Verweigerer zu machen, um das System zusammenberechen zu lassen: Vordrucke, Erklärungen der Boykottoptionen, Verlinkungen, denn wir schmoren hier ja auch im eigenen Saft unserer Filterblase!


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zunächst sollte aufgehört werden von alternativen Medien zu sprechen, eine solche Unterteilung gibt es nach Art. 5 GG schließlich nicht, oder?


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Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich am 20. Juli 2025 sein Waterloo selbst geschaffen, indem er unter den Augen von Millionen von Zuschauern seine Maske endgültig hat fallen lassen. Hier gibt es wahrlich nichts zu beschönigen und auch keine Ausflüchte mehr.
Nun ja, öffentliche Unternehmen haben das Grundrecht einzuhalten

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

und davon scheint der ÖRR eh weit entfernt, denn

BVerfG 2 BvR 1507/22 - Mißachtung d. Grundrechte b. Zwangsvollstr. unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37264.0

und

BVerfG 2 BvR 1481/04 - EMRK ist im Rang von Bundesrecht und einzuhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37237.0
ergänzt 2023-05-15

und dann

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EGMR -> Art 10 EMRK -> Verl. Art 10, wenn Maßn. nicht in demokrat. Ges. notw.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37592.0

EGMR -> Art 10 EMRK -> Gesetz muß vor Willkür durch Exekutive schützen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37629.0

EGMR -> Art 10 EMRK -> Recht, nicht gezwungen zu werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38474.0

Es sollte dies alles auch in Belangen des ÖRR zum Tragen kommen, denn der ÖRR ist "öffentlich", (hat das ja bereits im Namen), und ein

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

somit also ein an alle Grundrechte gebundenes "öffentliches Unternehmen"?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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