Die Verantwortungspflicht der Vorgesetzten
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ist ein wenig bearbeitet im Thread
"Annahme verweigert: Überraschender Effekt?"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38449.msg228159.html#msg228159ist dort aber an sich zu sehr OFF TOPIC, Hier zu diesem Thema passt es jedenfalls in etwa.
Hier ist es laut Thema zwar beschränkt auf Datenschutzrecht
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und dafür greift EU-Recht auch national.
Wichtig wäre aber die analoge Frage in deutscher höchstrichterlicher Rechtsprechung zu nationalem Recht.
Dias hat gerade aktuell wesentliche Bedeutung, um Merkblätter für die Verantwortlichkeit in Behörden und Gerichten juristisch zu untermauern:
Wer ist verantwortlich beim beliebten "i.A." und "i.V." - "im Auftrag" und "in Vollmacht". "i.V." steht dann NICHT für "in Vertretung", obwohl es oft so begriffen wird.
Welche Rechtsgrundlage berechtigt zur Forderung, dass gerichtliche Bescheide zu unterschreiben sind?
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Da der Juristenverkehr nun ohne Unterschrift funktioniert, hat sich der Missstand eingebürgert, auch ausgedruckte gerichtliche Mitteilungen mit entscheidartiger Wirkung dennoch nicht mehr zu unterschreiben,, obgleich in der Regel Übersendung als Ausdruck, also ohne Identitätsgewähr der absendenden Person.
Gibt es bereits Entscheide über die Unterschriftspflicht?
Wir haben sie schon gefunden für Vollmachten von Rechtsanwälten:
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Die müssen bei der Kostenrechnung auf Papier mit Original-Handschrift-Unterschrift eingereicht werden. Wird versäumt, dann vollmachtloser Vertreter, dann Bestreiten der Kostenrechnung. (Details lasse ich weg.)
Das gleiche als Nachweis der Verantwortlichkeit muss an sich für alle gerichtlichen Entscheide gelten. Eine Nichtigkeits-Anfechtung ist gerade gerichtlich anhängig.
Beispielsweise gehen (auch deshalb) alle Mitteilungen
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vom Kölner doppelt falsch benannten "Beitrags"-"Service" durch einige Streiter immer zurück mit "Annahme verweigert wegen Nichtigkeit".
(Ein Musterbrief mit Dateien-Bezeichnung ppp-ret... )
Seit die ARD-Juristen den Eindruck erwecken, auf der Flucht zu sein
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vor den immer stärker gewordenen Antragsargumenten von Muster-Schriftsätzen, erlangt immer mehr Bedeutung, wie Verantwortlichkeit verwischt wird mit der dann immer möglichen gegenseitigen Ausrede: "Das war der andere".
Das ist wie die Zwillingsbrüder, von denen einer bei einem Millionen-Einbruch in Berlin gefilmt wurde und jeder sagte "das war der andere" und also konnte keiner verurteilt werden.
Liebe Juristen und Kenner, derartiges lassen wir euch nicht durchgehen. Aber wir brauchen Rechtsquellen-Zitate über Verantwortlichkeit und Unterschriftspflicht.