Es liegt wohl eigener Irrtum vor. Denn der Apollo-Bericht spricht von "noch nicht zugestellter Klageschrift". So wie nachstehend richtiger gedeutet war das an sich auch in Erinnerung.
Vorab, es handelt sich offenkundig um ein Beschwerdeverfahren (Verfahren ohne Gegner), nicht um eine Klage (beispielsweise Verfassungsorgan-Klage mit Kläger und einem Beklagtem).
Mit "Zustellung der Klage" war letztlich nicht gemeint "Einreichung der Verfassungsbeschwerde", sondern:
Die "Zustellung der Klage" wäre dann keine, sondern es gilt, dass bei Beschwerden die jeweils betroffenen Stellen eingeladen werden, eine Stellungnahme abzugeben. Die Parlamente verzichten wohl meistens darauf, aber nicht immer. Siehe Landtag Brandenburg bezüglich der RBB-Verfassungsbeschwerde, wo sehr Empörtes in Arbeit ist. Alles vielleicht Inszenierung, um den RBB in 2 Stücke zu zerschneiden dank kollektiv erbrachter Empörung?
Nun also Berichtigung des eigenen Irrtums in Sachen der anderen, der "bundesweit wirkenden ARD-Verfassungsbeschwerde".
Die Gegenbeschwerden der Bürger, die zeitlich keiner klaren Befristung unterliegen, darüber soll hier im Forum nichts Konkretes publik gemacht werden. Feind liest mit. Nur gut zu wissen, das zieht sich ein wenig hin mit der ARD-Beschwerde, mindestens noch rund 4 Monate, also kein eigener Eilbedarf.
Am schönsten wäre, was wir Bürgerrechtler an unserem Bundesverfassungsgericht so lieben, "die Nichtannahme der Beschwerde wegen versäumter Wahrung der Subsidiarität". Dann waren alle 3 Wochen des Bürgers für den Super-Schrifsatz mit 1 Satz für die Katz.
Haben die ARD- und ZDF-Chefs eigentlich die 16 Landesregierungen und Landesparlamente erst einmal unter Fristsetzung aufgefordert, der Beitragserhöhung zuzustimmen?
Das Subsidiaritätsprinzip ist ja nicht eingegrenzt auf "fachgerichtliche Rechtswegerschöpfung", sondern genereller formuliert.