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Autor Thema: Trotz Milliarden-Rücklage: ARD & ZDF wollen auf Beitragserhöhung klagen  (Gelesen 506 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.272
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
apollo-news.net, 04.02.2025
18,94 Euro
Trotz Milliarden-Rücklage: ARD und ZDF wollen jetzt auf drastische Beitragserhöhung klagen

ARD und ZDF wollen auf eine Beitragserhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Vergangene Woche hatten die Länder versucht, die Sender davon abzubringen und auf Rücklagen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro verwiesen – die Sender sehen sich dennoch unterfinanziert.
https://apollo-news.net/trotz-milliarden-rcklage-ard-und-zdf-wollen-jetzt-auf-drastische-beitragserhhung-klagen/
Zitat von: apollo-news.net, 04.02.2025, Trotz Milliarden-Rücklage: ARD und ZDF wollen jetzt auf drastische Beitragserhöhung klagen
Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Sendern dann in der vergangenen Woche davon abgeraten, die Klage weiterzuverfolgen und stattdessen den im Dezember entworfenen Finanzierungsplan noch einmal untermauert.

Er sieht unter anderem vor, dass der Rundfunkbeitrag nicht wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgesehen um 58 Cent steigt, sondern 2025 und 2026 stabil bei 18,36 Euro bleibt.

[...]

Die Rundfunkkommission verwies auf die Rücklagen der Sender von etwa einer Milliarde Euro, die entstehende Finanzierungslücken bis 2027 zunächst füllen könnten.
[...]

Entscheidend ist also die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das könnte – anders als 2007 und 2021, als eine Beitragserhöhung gebilligt wurde – womöglich der Klage von ARD und ZDF diesmal nicht zustimmen. Laut der FAZ wurde die Klageschrift noch nicht an die Länder versendet, was wiederum als Indiz für eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes gegen die Sender gesehen wird.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe u.a. auch:
Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert - ARD/ZDF reichen Verf.-beschw. ein (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38220.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2025, 20:57 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.453
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Macht doch bitte endlich eure Verfassungsbeschwerde!
Nach 5 Monaten Ankündigung kann man euch ungebührliche Hast nicht vorwerfen. Nur ran, wenn ihr euch die letzten Sympathien der Politik verscherzen wollt! Nobel und in Hybris darf eure Welt zugrunde gehen, sobald die Politiker euch ab März 2025 nicht mehr für den Wahlkampf benötigen.


Die Bürgerrechtler arbeiten schon an den Startlöchern für die Gegenbeschwerden der Bürger. Wir sind die Höflichkeit in Person: Wir lassen euch gerne den Vortritt... damit wir wissen, wogegen wir zu kontern haben.

Sobald das kleine Budget für die viele Koordinationsarbeit erreicht ist, geht es los.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2025, 20:59 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 2.453
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Es liegt wohl eigener  Irrtum vor. Denn der Apollo-Bericht spricht von "noch nicht zugestellter Klageschrift". So wie nachstehend richtiger gedeutet war das an sich auch in Erinnerung.

Vorab, es handelt sich offenkundig um ein Beschwerdeverfahren (Verfahren ohne Gegner), nicht um eine Klage (beispielsweise Verfassungsorgan-Klage mit Kläger und einem Beklagtem).

Mit "Zustellung der Klage" war letztlich nicht gemeint "Einreichung der Verfassungsbeschwerde", sondern:

Die "Zustellung der Klage" wäre dann keine, sondern es gilt, dass bei Beschwerden die jeweils betroffenen Stellen eingeladen werden, eine Stellungnahme abzugeben. Die Parlamente verzichten wohl meistens darauf, aber nicht immer. Siehe Landtag Brandenburg bezüglich der RBB-Verfassungsbeschwerde, wo sehr Empörtes in Arbeit ist. Alles vielleicht Inszenierung, um den RBB in 2 Stücke zu zerschneiden dank kollektiv erbrachter Empörung?

Nun also Berichtigung des eigenen Irrtums in Sachen der anderen, der "bundesweit wirkenden ARD-Verfassungsbeschwerde". 
Die Gegenbeschwerden der Bürger, die zeitlich keiner klaren Befristung unterliegen, darüber soll hier im Forum nichts Konkretes publik gemacht werden. Feind liest mit. Nur gut zu wissen, das zieht sich ein wenig hin mit der ARD-Beschwerde, mindestens noch rund 4 Monate, also kein eigener Eilbedarf.

Am schönsten wäre, was wir Bürgerrechtler an unserem Bundesverfassungsgericht so lieben, "die Nichtannahme der Beschwerde wegen versäumter Wahrung der Subsidiarität". Dann waren alle 3 Wochen des Bürgers für den Super-Schrifsatz mit 1 Satz für die Katz. 

Haben die ARD- und ZDF-Chefs eigentlich die 16 Landesregierungen und Landesparlamente erst einmal unter Fristsetzung aufgefordert, der Beitragserhöhung zuzustimmen?
Das Subsidiaritätsprinzip ist ja nicht eingegrenzt auf "fachgerichtliche Rechtswegerschöpfung", sondern genereller formuliert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2025, 16:03 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.447
Haben die ARD- und ZDF-Chefs eigentlich die 16 Landesregierungen und Landesparlamente erst einmal unter Fristsetzung aufgefordert, der Beitragserhöhung zuzustimmen?
Die sollten mal besser die Füße still halten

EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ->Keine Verbr.-pflicht z. Übn. marktunübl. Kosten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35292.0

Es könnte nämlich durchaus sein, daß alle "marktunüblichen Kosten" aus dem Rundfunkbeitrag rausgerechnet werden müssen; siehe die Kosten für die überbordenden Pensionen. "Marktüblich" sind diese garantiert nicht.

Es hat hier nur 2 realistische Optionen:

Entweder
- der Rundfunkbeitrag ist kein Zwangsbeitrag, wird also nicht unter Anwendung von Zwang gegenüber den Bürger/-innen von diesen erhoben;

oder
- alle "marktunüblichen Kosten" müssen aus dem Aufkommen des Rundfunkbeitrages rausgerechnet werden


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