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Autor Thema: Wie können Schriftsätze bei Gerichten hochgeladen werden?  (Gelesen 342 mal)

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Hochladen beim (doppelt falsch benannten) Kölner "Beitrags"-"Service",
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das geht auf dessen Portal. Ausführliche Hochlade-Anleitung ist hier:
https://infos7.org/pde/ppe-inf-de.htm
Dort die Mittelspalte, Abschnitt T.2. "Anleitung _..._ Hochladen"

Unter diesem Internet-Link ist im übrigen ziemlich komplexe Analyse - für "Normalbürger" kein Lesebedarf - Lektüre zu vermeiden für Depressions-Allergiker.


Hochladen bei Gerichten gelingt nicht mehr gut für "Normalbürger".
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Denn das dafür vorgesehene  Konzept DE-MAIL ist faktisch kaum noch nutzbar.


Ein Mitstreiter aus Bayern teilte die dortige Bundesland-Lösung mit:
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Zitat
kann ich unter Nutzung meiner BayernID über das Bayerportal (automatische Eingangsbestätigung)
ans Bayer. VG _..._  senden. Auf diesem Weg habe ich _..._ eingereicht _..._


Gibt es Analoges auch in anderen Bundesländern?
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Falls nicht, könnte durch Bürger angeregt werden, es einzuführen.
DE-MAIL hatte wohl unter anderem den Nachteil, seine persönliche Idendität bei einem privaten Dienstleister zu deponieren. Beim Staat ist das weniger krititsch,
(1) weil der Staat sowieso bereits alles weiß
(2) und bezüglich Datenschutz recht zuverlässig ist (wenn auch begrenzt das technisch Mögliche).


Dies ist wieder reiner Arbeitsthread:
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Nicht über Meinungen, Hoffnungen und Verwerfliches, sondern ganz konkret:
Was haben 15 andere Bundeslände zu bieten?
Es wird bereits bei Gerichten im Rahmen von Musterverfahren beantragt, Lösungen für das Hochladen durch Nichtanwälte zu gestalten. Bsiher hieß es immer: "geht nicht".


Geht also, siehe Bayern. "Am bayerischen Wesen sollen 15 Bundesländer genesen"?
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Vermutet wird, dass es Analoges auch in anderen Bundesländern gibt. Die Aufgabe wäre dann nur, auch dafür Anleitungen am oben genannten Link zu ergänzen. 
... vorausgesetzt, wir finden etwas dafür in diesem Thread....


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Aus Sachsen bislang nichts bekannt.

Es sollte für alle Bürger in jeder öffentlichen Stelle und ohne langwierige Terminvergabe eine niedrigschwellige, kostenlose und vor allem auch registrierungsfreie Möglichkeit geben, über das für jede dieser öffentlichen Stellen eingerichtete "besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)"
https://de.wikipedia.org/wiki/Besonderes_elektronisches_Beh%C3%B6rdenpostfach
unmittelbar, rechtssicher und nachweislich fristwahrend Anträge, Rechtsmittel sowie sonstige Schriftsätze und Unterlagen an jede beliebige öffentliche Stelle fernzuübermitteln - und zwar sowohl für elektronische als auch für Papier-Dokumente.

All dies auch als Ersatz für das zunehmend "aussterbende" registrierungsfreie FAX.


Aber war die Eingangsfrage nicht erst vor einer Weile schon mal so oder so ähnlich im Forum gestellt/ diskutiert?
Bitte noch mal eingehend im Hinterkopf kramen bzw. ausgiebig Forum-Suche nutzen. Danke.

Außerdem ist diese Frage allgemeingültig und über das eigentliche Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hinausgehend...


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Hat irgend jemand Erfahrungen
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mit dem Hochladen über beBPo für Hochladen bei Verwaltungsgerichten? Und zwar Hochladen nicht mit DE-MAIL, sondern aktuelle dauerhafte Standards.


Allgemeine anleitende Information ist übersichtlich hier:
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https://justiz.hamburg.de/e-justice/erv-hamburg/erv-fuer-buerger
Das kann natürlich auch jeder einmal testen und seine Erfahrungen hier berichten.



Das Papier siegt immer noch, wenn Aufmerksamkeit erreicht werden soll.
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Soweit erkennbar, müsste dieser papierlose Versand auch gegenüber jeder einzelnen ARD-Anstat möglich sein. Hierfür ist aber eine Besonderheit zu beachten:

Will man, das Mitteilungen an Intendanten wirklich von deren Referenten gesichtet werden, dann muss man:
- als Ausdruck senden,
- auf Seite 1 dick in rot, wieso das wirklich den Intendanten angeht.
- Mit Fristsetzung, beispielsweise für "Eingreifen gegen Organisationsversagen".
- Und zwar per Einschreiben.

Es heißt, Einschreibbriefe gehen an die Rechtsabteilung, es sei denn, falls an die Person des Intendanten adressiert. Inwieweit das allgemein gilt, bleibe offen. In gut organisierten Unternehmen wird über alle Einschreiben Buch geführt, so vermutlich 2-fach bei jeder ARD-Anstalt. Buch geführt wird auch, wer die Mitteilung wann erhielt und wo sie also sein muss. Auf diese Weise kann bei "untergegangenen" Sendungen ermittelt werden, bei wem.

Das kann wichtig sein. Beispiel: Eine beim NDR "untergegangene" Mitteilung an den Intendanten, dafür konnte der letzte Verfüger im NDR durch Telefonat beim NDR ermittelt werden und es konnte eine mutmaßlich rechtswidrige Handlung hierdurch einer Aufklärung zugeführt werden.

Also, man unterschätze nicht die Bedeutung des Papiers und nicht die Wirkung von Einschreiben mit Fristsetzung an Intendanten. Ein "elektronischer" Versand erleichtert das Untergehenlassen ganz generell. Das gilt dann als "entschuldbares Versehen". Bei Papier und per Einschreiben gibt es das "Versehen" in dieser Einfachheit nicht.


Auch bei Gerichten kann es derartige Gesichtspunkte geben,
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aber kaum, da dort aller Eingang bei den Adressaten oder Zuständigen wirklich bearbeitet wird.


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Der andere "Hochladen Thread" ist:

Welche Einreichungsformen als Datei bestehen im Rundfunkabgabe-Verfahren? (10/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38192.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Danke @DumbTV!

Es ist nun leider wieder aufwändig zu prüfen, inwiefern die beiden thematisch offensichtlich sehr ähnlichen, wenn nicht sogar gleichen Themen verbunden werden sollten bzw. müssen... ::) :-\ :-[ :angel:

Genau daher die wichtige Maßgabe - aiuch zur Selbstkontrolle - vor Erstellung neuer Threads immer erst ausgiebig die Forum-Suche zu nutzen bzw. insbes. einem selbst bekannte tangierende Threads gleich mit zu verlinken, denn dann würde soetwas von Anfang an auffallen und Mehrfachdiskussionen sowie Mehrfacharbeit der Moderatoren vermeiden helfen.

Danke für die Berücksichtigung.


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Das bisher in diesem Thread Erarbeitete wurde in die Anleitung übernommen, die sich an der Adresse gemäß Einstiegsbeigtrag befindet, und wird dort in diesen Tagen auftauchen. Auf die Quelle hier im Forum wird dort verwiesen.

Quellenangabe erfolgte dort auch für das Hochladen "nach Köln". 
Welche Einreichungsformen als Datei bestehen im Rundfunkabgabe-Verfahren? (10/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38192.0

Natürlich sollte man alles besser immer hier im Forum sofort im Einstiegsbeitrag verzahnen, um den Moderatoren die Arbeit zu erleichten....



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