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Autor Thema: ZDF privatisieren? So könnte Ihr Rundfunkbeitrag sinken (Prof. Gersdorf)  (Gelesen 299 mal)

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Berliner Morgenpost, 09.01.2025
5 mögliche Reformen
ZDF privatisieren? So könnte Ihr Rundfunkbeitrag sinken
https://www.morgenpost.de/politik/article407935663/ard-zdf-tv-rundfunkbeitrag-gez-sparvorschlaege.html
Berlin. Milliarden Euro fließen an ARD und ZDF. Erhöhungen des Rundfunkbeitrags sorgen immer wieder für Ärger. Dabei gäbe es Wege, viel Geld zu sparen.
Von Dominik Bath
Zitat von: Berliner Morgenpost, 09.01.2025, 5 mögliche Reformen - ZDF privatisieren? So könnte Ihr Rundfunkbeitrag sinken
Weniger Online-Texte veröffentlichen, über 20 Hörfunkprogramme und einige lineare Fernsehprogramme streichen – die Politik hat den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland einige Hausaufgaben in den neuen Reformstaatsvertrag geschrieben. Doch Experten zweifeln, ob sich dadurch wirklich Geld einsparen lässt. Fünf wirklich schmerzhafte Reformen für ARD, ZDF & Co., die vielleicht sogar dazu führen würden, dass der Rundfunkbeitrag sinkt.

1. Zahl der Schwarzseher konsequenter reduzieren

Könnte der Rundfunkbeitrag sinken, wenn alle, die sich bislang weigern, regelmäßig zahlen würden? Vermutlich, sagt der Leipziger Medienrechtsprofessor Hubertus Gersdorf im Gespräch mit unserer Redaktion. „Haushalte, die ihren Rundfunkbeitrag bewusst nicht zahlen, sorgen letztlich für eine Mehrbelastung der Pflichtbewussten. Es liegt an dem Beitragsservice, dafür zu sorgen, die Zahl der Schwarzseher nach unten zu bringen. Dann müsste man den Rundfunkbeitrag nicht erhöhen, sondern könnte ihn sogar senken“, so der Jurist.

[...]

2. Beitragsfestsetzungsverfahren verändern
[...]

„Wir wissen, was beauftragt ist, ist später zu finanzieren. Das ist auch richtig, aber bedeutet, dass man an das Verfahren rangehen muss, wie beauftragt wird“, sagt der Jurist. Derzeit sei es so, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewissermaßen selbst beauftrage. „Neben der KEF, die sich um die Wirtschaftlichkeit kümmert, braucht es daher eine externe Angebotskommission, die überprüft, ob ein möglicherweise neues, von den Anstalten vorgeschlagenes Angebot in Einklang steht mit dafür notwendigen Mehrbelastungen der Beitragszahler“, erklärt er.

[...]

3. Das Zweite Deutsche Fernsehen privatisieren
[...]

Experte Gersdorf hat zu diesem Szenario allerdings eine klare Meinung: „Würde man das ZDF privatisieren, würde ein Investor sicherlich zuerst beim Informationsangebot sparen, weil man mit Nachrichtensendungen kein Geld verdienen kann. Für uns als demokratische Gesellschaft wäre das ein sehr schlechter Schritt“, sagt der Rundfunkexperte.

4. Profi-Fußball-Übertragungen und Unterhaltungsshows streichen
[...]

5. Rundfunkanstalten zusammenlegen
[...]

Selbst so kleine Ländersender wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk existieren noch immer als eigenständige Einheit – mit jeweils hochbezahlten Intendanten.

[...]

Wiki; Hubertus Gersdorf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Gersdorf


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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0




Blopp!  >:D
Herr Prof. Gersdorf, ich darf mich kurz vorstellen:
Ich bin der virtuelle, fiktive Prof. Dr. Dr. Di Abolo des GEZ-Boykott-Forums, eine künstlerische Intelligenz.
Verwechseln Sie mich nicht mit Prof. Dr. Dr. Di Fabio1.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, werter Herr Prof. Gersdorf, dass der Rundfunkbeitrag gem. § 2 Abs. 1 RBStV im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhabern zu entrichten ist. Der Rundfunkbeitrag ist also nicht geräteabhängig. Daher gibt es auch seit dem 01.01.2013 keine "Schwarzseher" mehr.
Offensichtlich scheint Ihnen auch, werter Prof. für Medienrecht an der Uni Leipzig, entgangen zu sein, dass der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes mit Sitz in Leipzig, mit Beschluss vom 23. Mai 2024, Az. BVerwG 6 C 5.24, die Revision mit der Begründung zugelassen hat, dass das Revisionsverfahren Gelegenheit zur Klärung der Frage gibt, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, wird strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom ?24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9). Herr Prof. Gersdorf darf ich daher fragen wie der betroffene Fernsehzuschauer den Rechtsweg beschreiten soll? Zudem gilt in diesem unserem Lande die Unschuldsvermutung, werter Herr Prof. Gersdorf.
Ein Teil der von Ihnen als "Schwarseher" bezeichneten Betroffenen beschreitet gerade den Rechtsweg. Dieser Teil hat die Zahlung der Rundfunkbeiträge eingestellt, wartet einen sog. "Festsetzungsbescheid" ab, um Widerspruch zu erheben, um dann nach einem Widerspruchsbescheid Klage zu erheben.
Ein anderer Teil, werter Herr Prof. Gersdorf, ist von einer sog. "Dopperlerfassung" betroffen. Beim großen und kleinen Meldedatenabgleich meldet der Batchlauf GIM des ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragservice für sog. Nichtreagierer vollautomatisch ein Beitragskonto durch sog. "Direktanmeldung" an, obwohl für die beitragspflichtige Wohnung bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Beim großen Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV beträgt die "Fehlerquote Direktanmeldung" 55 %.
Weshalb Sie, wohl Vertreter der Fraktion Law and Order Rundfunkbeitrag, nun nicht eine konsequente Umsetzung des § 12 RBStV (Ordnungswidrigkeiten) fordern, erschließt sich mir nicht. Wäre § 12 RBStV ab dem 01.01.2013 konsequent angewendet worden, gäbe es die von Ihnen fälschlicherweise mit "Schwarzsehern" überschriebene Problematik gar nicht.
Ich kann nur vermuten, dass Sie die Öffentlichkeit nicht darüber informieren möchten, dass der große Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV i.V.m. § 12 RBStV sich dann als illegale Rasterfahndung (analog zu § 98 a StPO) entpuppt.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir in einer Demokratie leben und daher die Mehrheit entscheidet. Die Mehrheit ist für eine Senkung bzw. Abschaffung des Rundfunkbeitrages.
Und welche Entscheidung ein Investor nach der Privatisierung des ZDF treffen wird, können Sie nicht wissen. Sie sind nur einfacher Prof. für Medienrecht an der Uni Leipzig und nicht der Elon Musk der Medienwelt.

Blopp!


Grüße aus Berlin nach Leipzig und
ätsch Alter!


|-

1 Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio - Jura Uni Bonn
https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-dr-di-fabio/professor-dr-dr-udo-di-fabio


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2025, 00:25 von Bürger«

B
  • Beiträge: 13
"Schwarzseher" impliziert vorallem (arroganzbeladen), dass eine große Anzahl von Menschen die Inhalte des ÖRR unrechtmäßig konsumieren würde. Als wäre dieses Produkt unwiderstehlich und der Konsum daher als gegeben anzunehmen. Das Gegenteil ist der Fall.

Ich denke, dass ich nicht der Einzige, bin der die Inhalte des ÖRR ganz bewusst nicht konsumiert und dieses Produkt, dieses "Angebot, das man nicht ablehnen kann" vollständig ablehnt.


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"Schwarzseher" ham waa hier nicht mehr!
Ein großteil der Bevölkerung sieht ROT wenn er sich den ... piep ... piep zensiert ... reinzieht oder auch nur an die ARD bzw. das ZDF denkt!

 :)


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