Die Verlage haben doch die Möglichkeit, die Höhe des Rundfunkbeitrages beihilferechtlich prüfen zu lassen; der Beihilfestatus des Rundfunkbeitrages ist doch schon lange bestätigt.
Edit "Bürger": Dies ist ja in gewisser Weise schon im Gange - nun auch in obiger Link-Übersicht ergänzt...
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;