Dem Forum ist ja bekannt, daß der Rundfunkbeitrag eine "staatliche Beihilfe" darstellt; siehe auch nachstehendes Thema
§ 264 StGB - Subventionsbetrug -> zu hoher Rundfunkbeitrag?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37893.msg225688.html#msg225688Dem Unionsrahmen ist es fremd, so meine Kenntnis, daß sich eine nach Brüssel gemeldete, bzw., von Brüssel genehmigte Unternehmensbeihilfe automatisch und quasi unbegrenzt erhöhen darf, d.h., wird die genehmigte Höhe überschritten, ist mindestens der die genehmigte Höhe übersteigende Teil der Beihilfe rechtswidrig.
Es erinnern sich sicher alle an das Vorgehen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, das der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitragses nicht zustimmte?
Nun, dieses kann Folge jenes Umstandes sein, daß der EuGH dem Bundesland Sachsen-Anhalt bereits frühzeitig die Beihilfekriterien mitteilte; siehe hierzu die sog. Altmark-Entscheidung, auf die sich der EuGH in späteren beihilferechtlichen Entscheidungen schon oft berufen hat.
Deutschland - Sachsen-AnhaltEuGH C-280/00 - Altmark-Entscheidung - Beihilfekriterienhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35236.0Hinweis: Der Oberbundesanwalt am Bundesverwaltungsgericht war hier Beteiligter.Wenn also ein Bundesland die allgemeinen Beihilfekriterien kennt, dann Sachsen-Anhalt.
Es kann gut sein, daß der Rundfunkbeitrag insgesamt dadurch unionsrechtswidrig wird, daß die Beihilfe, die der Rundfunkbeitrag finanziert, die genehmigte Höhe überschreitet.
Die Höhe der Beihilfe muß sich an jenem Betrag orientieren, die der private Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages aufwenden würde.
Aus diesen Gründen dieses neue Thema und die Frage im Titel.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;